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Tierschutzgesetz

Verendete Rinder: Kontrollen werden verstärkt

Kärnten – Nachdem gestern, 4. Mai, 16 verendete Kühe auf einem Bauernhof in St. Nikolai bei Feldkirchen gefunden wurden, soll es nun verstärkte Kontrollen geben. Tierschutzreferentin Beate Prettner frodert dazu auf, Verdachtsmomente bei Vernachlässigungen von Tieren sofort zu melden. 

 2 Minuten Lesezeit (245 Wörter) | Änderung am 05.05.2019 - 14.25 Uhr

Zum Fall der 16 verendeten Kühe auf einem Bauernhof in St. Nikolai bei Feldkirchen meldet sich heute, Sonntag, Tierschutzreferentin LHStv.in Beate Prettner zu Wort. Sie zeige sich bestürzt über die Vorgänge und appelliere in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung, Verdachtsmomente bei Vernachlässigungen umgehend den Behörden zu melden.

Bei Verdachtsfällen

Hinweise dazu können an die Tierschutzombudsstelle im Amt der Kärntner Landesregierung (0664 80536 37000) oder an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft gerichtet werden.

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Verstärkte Kontrollen

Verstärkt werden auch die Kontrollen: Mit der Aufstockung um zwei amtliche Tierärzte werden künftig mehr Kontrollen in Kärnten durchgeführt als vom Gesetz vorgeschrieben. „Es wird zusätzliche Überprüfungen geben, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen“, gibt Prettner in einer heutigen Presseaussendung bekannt. Zudem macht Prettner aufmerksam auf das – gemeinsam mit Agrarreferent LR Gruber und der Kärntner Landwirtschaftskammer – ins Leben gerufene „Frühe Hilfen Projekt“: „Wir möchten damit Tierhaltern, die, aus welchen Gründen auch immer, mit der Tierhaltung überfordert sind, unter die Arme greifen und ihnen konkrete Unterstützungsmaßnahmen anbieten“, so Prettner.

Kärnten fordert Änderung im Tierschutzgesetz

Bei der letzten Tierschutzreferentenkonferenz in Bregenz sei von Kärnten ein Antrag auf Änderung des Tierschutzgesetzes bei gerichtlich festgestellter Tierquälerei (§ 39) eingebracht und auch angenommen worden, informiert Prettner. Demnach werden einheitliche Kriterien für die Verhängung eines Tierhalteverbotes bei Tierquälerei definiert, um verhindern zu können, dass es zu wiederholter Tierquälerei kommen kann.

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