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Politik
Peter Stauber, LHStv.in Beate Prettner und Wilhelm Kerber
SYMBOLFOTO Peter Stauber, LHStv.in Beate Prettner und Wilhelm Kerber © Büro LHStv.in Prettner

Morgen:

Kärntner Bestattungs­gesetz wird „vereinfacht und modernisiert“

Kärnten – Mit der Erleichterung von Abläufen und zahlreichen Modernisierungen wurde dem Wunsch von Angehörigen und Totenbeschauern Rechnung getragen. Gemeindebund und Ärztekammer legten für die Vergütung der Totenbeschauer ein neues Tarifmodell vor, das Erhöhung um bis zu 300 Prozent vorsieht.

 4 Minuten Lesezeit (486 Wörter) | Änderung am 07.05.2019 - 17.27 Uhr

„Morgen, Mittwoch, wird das neue Kärntner Bestattungsgesetz in die Regierung eingebracht. Ein Gesetz, das weit mehr ist als die Todesfeststellung durch Notärzte, die im Vorfeld für mediale Aufmerksamkeit gesorgt hat. Tatsächlich wird das Bestattungsgesetz einerseits zu Vereinfachungen, andererseits zur Modernisierung beitragen. Genau diese beiden Punkte – Modernisierung sowie die Erleichterung von Abläufen – waren die grundsätzlichen Intentionen für die Gesetzesnovelle“, erklärte heute, Dienstag, LHStv.in Beate Prettner im Rahmen einer Pressekonferenz.

Was wird geändert?

Die wesentlichsten Änderungen umfassen folgende Bereiche: Bestellung des Totenbeschauers, Vergütung des Totenbeschauers, Verlegung und Transport der Leiche, Naturbestattung, Änderungen bei der Überprüfung von Sonderbestattungsanlagen, Entnahme von Aschenteilen sowie die Auflassung oder Stilllegung von Bestattungsanlagen.

Neuer Beschluss für Totenbeschauer

Was die Bestellung des Totenbeschauers betrifft, so ist dafür künftig weder ein Gemeinderatsbeschluss noch eine persönliche Angelobung notwendig. Vielmehr kann der Bürgermeister die Bestellung alleine vornehmen, die Bestätigung erfolgt schriftlich. „Mit dieser Änderung haben wir dem Wunsch vieler Betroffener entsprochen“, betonte Prettner. Die Totenbeschau selbst sei ehestmöglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesfallanzeige, vorzunehmen. Wie die Gesundheitsreferentin erklärte, könne bei Bedarf die Durchführung der Totenbeschau auch auf die in einer Primärversorgungseinheit tätigen Ärzte übertragen werden. Ferner können die Amtsärzte der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel sich die Gemeinde befindet, mit ihrer Zustimmung als Totenbeschauer bestellt werden.

Neue Vergütung für Totenbeschauer

Einen großen Durchbruch hat es bei der Vergütung der Totenbeschauer gegeben: Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Kärntner Gemeindebund und der Kurie der niedergelassenen Ärzte hat man sich bei der Neuregelung der Entschädigung auf eine Verdoppelung bzw. Verdreifachung des Honorars geeinigt.  Von Montag bis Freitag (7 bis 19 Uhr) wird das Honorar 120 Euro (statt bisher 53,20 Euro) betragen, was ergo mehr als einer Verdoppelung gleichkommt. Von Montag bis Freitag im Zeitraum 19 Uhr bis 7 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr beträgt die Vergütung 180 Euro (statt bisher 74,30 Euro). Für Samstag, Sonntag und Feiertag von 19 bis 7 Uhr wurde eine Verdreifachung beschlossen: 230 Euro statt 74,30 Euro. Zufrieden mit dem nunmehr erzielten Verhandlungsergebnis zeigte sich der Präsident des Kärntner Gemeindebundes, Bürgermeister Peter Stauber: „Mit dem verhandelten Tarif wurde Sorge dafür getragen, dass die Totenbeschau wieder funktioniert und für Ärzte wieder interessant ist.“

Sonstige Änderungen

Zu den weiteren Gesetzesänderungen erklärte Prettner: „Mit der Möglichkeit zur Entnahme einer symbolischen Menge der Leichenasche entsprechen wir dem Wunsch vieler Menschen, die sich beispielsweise ein Schmuckstück anfertigen lassen wollen oder die Asche in einer Ampulle zu Hause aufbewahren möchten.“ Was die zusehends im Trend befindliche Naturbestattung betrifft, wurde festgeschrieben, dass Urnen für die Naturbestattung aus verrottbarem Material zu sein haben. Änderungen gibt es zudem in Bezug auf Grabauflassungen: „Damit es nicht zu vielen verwaisten Gräbern kommt, werden nach einer sechsmonatigen Übergangszeit die Überreste in einem Gemeinschaftsgrab bestattet“, informierte Prettner.

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