In ganz Kärnten:
WKK warnt vor dubiosen Handwerkern
Klagenfurt & Villach – Seit einiger Zeit tauchen in regelmäßigen Abständen zumeist dubiose Anbieter in Kärnten auf, die Handwerkerdienste, Malerarbeiten, Hausservice, Fassaden- und Dachreinigungen anbieten. Diese fahrenden Anbieter machen sich nicht selten durch aggressive und einschüchternde Verkaufsmethoden bemerkbar. Nach kurzer Zeit sind die Anbieter wieder verschwunden. Reklamationen sind nicht mehr möglich – das Geld ist weg.
„Immer öfter werden Hausbesitzer und Unternehmer direkt vor Ort angesprochen, um Aufträge für Reparaturarbeiten, Fassaden- oder Dachreinigung zu erhalten. Die Preise, welche verlangt werden, sind zum Teil unverschämt hoch und entstandene Schäden durch unsachgemäße Arbeiten können aufgrund fehlender Gewährleistung nicht beansprucht werden. Ganz zu schweigen davon, dass diese unseriösen Anbieter keine Berechtigung zur professionellen Durchführung haben“, betont Klaus Kronlechner, Spartenobmann der Kärntner Gewerbe- und Handwerksbetriebe.
Pfusch statt echter Kärntner Qualitätsarbeit
Die WKK betont, solche Handwerker nicht mit Kärntner Qualitätsarbeit gleichzusetzen. “Der gute Ruf all jener Kärntner Handwerksbetriebe steht auf dem Spiel, welche mit ihrem Namen und Firmensitz in Kärnten für höchste Qualität in der Ausführung, faire Preisgestaltung, hohe Ausbildungsstandards ihrer Mitarbeiter und verlässliche Dienstleistungen stehen.”
Worauf soll man bei Aufträgen achten?
- Genaue Festlegung des Auftrags. Was soll gemacht werden? Nicht beauftragte Leistungen können nicht verrechnet werden.
- Einholung eines Angebots: Vor Abschluss muss festgelegt werden, was die Reinigung/Reparatur kosten soll. Dieses Angebot ist verbindlich. Empfehlenswert ist es, einen Zeugen beim Gespräch dabei zu haben.
- Vergleich: Holt euch ein Vergleichsangebot von einem Mitbewerber ein.
- Lasst euch Namen und Firmenanschrift des Anbieters geben.
Undurchsichtige Angebote ablehnen
Die WKK empfiehlt im Zweifel undurchsichtige Angebote abzulehnen. Sollte es Probleme bei bereits erfolgten Aufträgen geben, sollte unverzüglich die Behörde informiert werden. „Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung“, erklärt Spartengeschäftsführer Georg Lamp.