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Aktuell - Villach
Nun muss geklärt werden, was in diesen Nächten wirklich geschah
SYMBOLFOTO Nun muss geklärt werden, was in diesen Nächten wirklich geschah © KK

Zockten ihn die Prostituierten ab?

“Aus Scham habe ich geschwiegen und nichts gemacht!”

Villach – Ein Villacher Bordell-Betrieb beschäftigt nun die Justiz. Was war geschehen? Ein Villacher wurde um tausende Euro erleichtert, war, wie er selbst meint, jedoch gar nicht im Stande, "Dienstleitungen" in Anspruch zu nehmen.

 2 Minuten Lesezeit (309 Wörter) | Änderung am 20.05.2019 - 19.50 Uhr

Vor kurzem meldete sich der Rechtsanwalt Mag. Stefan Kathollnig bei 5 Minuten Villach. “Es geht um einen Betrag von über 6.000 Euro”, so der Anwalt. Stark alkoholisiert habe sein Klient ein Villacher Bordell mehrmals aufgesucht.

Keine Erinnerungen…

Der Villacher kann sich auf Grund der Alkoholisierung weder an die Besuche, noch an Getränke-Konsumationen erinnern. An  “Dienstleistungen” der etwas anderen Art schon gar nicht. Zeugen können die starke Alkoholisierung seines Mandanten unmittelbar vor dem jeweiligen Bordellbesuch bestätigen. Dann, die böse Überraschung: “Nur anhand seiner Kreditkartenabrechnung konnte er später feststellen, dass es zu Abbuchungen in beträchtlicher Höhe gekommen ist”, so Kathollnig.

Schamlos abgezockt?

Mehrere Beträge in der Höhe von rund 2.000 Euro wurden so innerhalb kürzester Zeit abgebucht. Insgesamt wurden dem Mann 6.000 Euro abgenommen, heißt es. “Die Überweisung gingen direkt an den Bordellbetreiber. Die Damen sollen aber angeblich auf selbständiger Basis tätig sein. Aufgrund seiner starken Alkoholisierung wäre er aber gar nicht in der Lage gewesen, gewisse Dienstleistungen in Anspruch genommen zu haben”, so Kathollnig.

Gibt es weitere Zeugen?

“Unser Mandat behauptet, unzurechnungsfähig gewesen zu sein”, erklärt der Rechtsanwalt, “und klagt deswegen die abgebuchten Beträge beim Bordell-Betreiber ein. Aus Scham hat der Mandant lange geschwiegen und nichts unternommen, bis ihm ein Freund dazu geraten hatte, zum Anwalt zu gehen. “Allem voran wird zu klären sein, wie es zu den Abbuchungen, noch dazu in derartiger Höhe kommen konnte. Noch wurde kein Urteil gefällt”, so Kathollnig. Er wird sich weiterhin für seinen Mandanten stark machen: “Es wäre wichtig und hilfreich, wenn sich andere mit ähnlicher Erfahrung melden würden.” Sollte das Gericht im Sinne des Klägers von Unzurechnungsfähigkeit aufgrund starker Alkoholisierung ausgehen, muss der Bordell-Betreiber das Geld übrigens zurückzahlen.

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Mag. Stefan Kathollnig, Rechtsanwalt aus Klagenfurt

Mag. Stefan Kathollnig, Rechtsanwalt aus Klagenfurt - © Brandl

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