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Aktuell - Klagenfurt
Lebensgefährlich: Im Innenraum fehlten Abdeckungen - die Verkabelung war lediglich lose hinein gelegt.
Lebensgefährlich: Im Innenraum fehlten Abdeckungen - die Verkabelung war lediglich lose hinein gelegt. © Landespolizeidirektion Kärnten

Gravierende Mängel wurden festgestellt:

Unglaublich: Fahrendes Wrack beim GTI-Treffen

Dellach – Am 20. Mai um 16 Uhr wurde von der Polizei im Ortsgebiet von Dellach ein PKW mit belgischer Zulassung angehalten. Grob fahrlässig: Der PKW glich einem fahrenden Wrack. Dem Lenker wurden die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein abgenommen.

 1 Minuten Lesezeit (209 Wörter) | Änderung am 21.05.2019 - 08.23 Uhr

Am 20. Mai um 16 Uhr wurde von den Streifen der Landesverkehrsabteilung Kärnten bei Standkontrollen auf der Wörthersee Süduferstraße im Ortsgebiet von Dellach ein PKW mit belgischer Zulassung angehalten.

Im Zuge der Kontrolle konnten am Fahrzeug folgende gravierende Mängel festgestellt werden:

  • Aufgrund des häufigen Durchdrehens der Hinterräder (Gummi-Gummi) war an den Antriebsrädern bereits das Gewebe sichtbar. Teile der Lauffläche klebten an den hinteren Kotflügel.
  • Die Handbremse war außer Funktion.
  • Anstelle des 4 Zylinder 1600 ccm Motors war ein 6 Zylinder Motor mit Turboaufladung verbaut.
  • Es befanden sich keine Scheibenwischer am Fahrzeug.
  • Der Katalysator war ausgebaut und die Abgasnachbehandlung manipuliert.
  • Im Innenraum fehlten Abdeckungen und es war die Verkabelung lediglich lose hinein gelegt.
  • Ein Seitenspiegel fehlte.
  • Die Autobatterie befand sich im Kofferraum und war nicht befestigt.
  • Die Hupe war außer Funktion.
  • Der Scheibenwaschbehälter und die Pumpe waren entfernt worden.
  • Ein nicht genehmigtes Luftfahrwerk war eingebaut.

Das Wrack und wurde offensichtlich nur an den Wörthersee gebracht, um Lärm zu erzeugen und dadurch für „Unterhaltung“ zu sorgen.

 

Vom 22-jähigen belgischen Lenker wurde eine Sicherheitsleistung in der Höhe eines vierstelligen Eurobetrages eingehoben sowie die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein abgenommen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft übermittelt.

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