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Politik - Kärnten
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Spekulationsverbot:

Keine risiko­reichen Veran­lagungen mehr

Kärnten – Gemäß den Vorschriften im neuen Spekulationsverbotsgesetz übermittelt die Kärntner Landesregierung dem Landtag und dem Landesrechnungshof jährlich einen Bericht zur Finanzgebarung im öffentlichen Sektor

 1 Minuten Lesezeit (207 Wörter) | Änderung am 31.05.2019 - 12.28 Uhr

„Es bestehen beim Land Kärnten keine Veranlagungsformen mehr, die den Bestimmungen des Spekulationsverbotsgesetzes widersprechen“, teilte heute, am 31. Mai, Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig mit. Sie wird den Bericht in der kommenden Regierungssitzung einbringen.

Keine risikoreichen Spekulationsgeschäfte mehr

„Riskante, teure Veranlagungen aus der Vergangenheit, wie etwas die Schweizer Franken-Kredite, konnten wir vollständig tilgen und auflösen. Solche Spekulationsgeschäfte gibt es nicht mehr und wird es auch in Zukunft nicht mehr geben“, betonte Schaunig. Zur Refinanzierung von hohen Tilgungen hat das Land Kärnten 2018 bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur ein Darlehen in Höhe von 55,6 Millionen Euro aufgenommen. Dem gegenüber stehen Tilgungen in der Höhe von insgesamt 240,37 Millionen Euro.

Tilgungen in Höhe von 240,37 Mio. Euro

„Wir konnten Darlehen der Republik Österreich aus den Jahren 2003 und 2004 in Höhe von 177,65 Millionen Euro tilgen“, berichtete Schaunig. Dazu kommen Tilgungen in Höhe von 4,27 Millionen Euro von Darlehen und Anleihen bei Finanzierungsinstituten der ehemaligen Landesimmobiliengesellschaft LIG, die in das Land reintegriert wurden. Planmäßig wurden 50 Millionen Euro vom Darlehen bei der Republik für den HETA-Haftungsbeitrag getilgt. „Und mit den Einnahmen der zweiten HETA-Zwischenverteilung wurde eine weitere Teil-Tilgung des Darlehens zur Sonderfinanzierung für die Pfandbriefbank in Höhe von 8,45 Millionen Euro vorgenommen“, so die Finanzreferentin.

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