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Leben - Kärnten
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Pilzschutzverordnung:

Start für die Schwammerl­saison: Das musst du beachten

Kärnten – Schwammerlfreunde aufgepasst! Ab morgen, 15. Juni, dürfen wieder Steinpilze und Eierschwammerln gepflückt werden und vom Wald auf unsere Teller wandern. Doch es gibt einige Richtlinien, die man bei der Schwammerljagd beachten muss. 

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Da läuft einem ja schon das Wasser im Mund zusammen: Zwischen 15. Juni und 30. September dürfen in Kärntens Wäldern wieder offiziell Steinpilze und Eierschwammerl gesammelt werden. Erlaubt ist dabei aber nur eine Gesamtmenge von 2 Kilogramm pro Person und Tag. Auf “Schwammerljagd” darf man immer zwischen 7 und 18 Uhr gehen.

Strafen bei Verstoß

“Bei Nichtbeachtung können empfindliche Strafen drohen! Wer sicher gehen will, wirft vor der nächsten Schwammerlpirsch am besten einen Blick in die Kärntner Pilzschutzverordnung”, rät die Polizei Kärnten auf ihrer Facebook Seite. Hier kannst du dir die gesamte Rechtsvorschrift für Pilzverordnung ansehen.

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