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Die neuebühnevillach bekommt eine Förderzusage bis 2021 für mehr Sicherheit.
Die neuebühnevillach bekommt eine Förderzusage bis 2021 für mehr Sicherheit. © neuebuehnevillach.at

Drei-Jahres-Verträge für Kulturvereine:

Kultur­förderung: neuebühnevillach soll jährlich 150.000 Euro erhalten

Villach – Mehr Planbarkeit für Kulturschaffende in Kärnten – das sollen Drei-Jahres-Verträge künftig garantieren. Lange wurden sie von der Kultur gefordert, seit kurzem gibt es auf Initiative von Kulturreferent Landeshauptmann Peter Kaiser in der Landesregierung auch die entsprechenden Beschlüsse für Mehrjahresverträge.

 2 Minuten Lesezeit (278 Wörter) | Änderung am 15.06.2019 - 10.49 Uhr

Mit Beschluss in der kommenden Regierungssitzung sollen nun auch der neuenbühnevillach und den Komödienspielen Porcia Förderungen bis 2021 zugesagt werden. Demnach soll der neuenbühnevillach eine jährliche Förderung in der Höhe von 150.000 Euro zukommen – die Komödienspiele werde das Land Kärnten künftig mit 180.000 Euro jährlich unterstützen. Es erfolgt die vertragliche Zusicherung von 100 Prozent der Fördersumme für 2019 und jeweils mindestens 75 Prozent für die Jahre 2020 und 2021. Die Auszahlung der restlichen Mittel bis maximal 100 Prozent erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren budgetären Mittel sowie unter Berücksichtigung der Evaluierung des Vorjahres.

Planungssicherheit für Buchungen von Künstlern

„Planbarkeit, das Engagement von Ensembles und Künstler mit entsprechenden Verträgen, Aquise von Sponsoren und vieles mehr war vor allem für größere Kultur-Initiativen schwierig“, weiß LH Kaiser. Weil namhafte Künstlerinnen und Künstler früher gebucht und Uraufführungen oder aktuelle Stücke immer früher optiert werden müssen, sei die Planungssicherheit von enormer Wichtigkeit. „Sowohl die neuebühnevillach als auch die Komödienspiele Porcia erfüllen die vom Land Kärnten definierten Kriterien für eine Mehrjahresförderung“, sagt Kaiser. Letztere zählen zudem zu den wohl ältesten Sommerfestspielen Österreichs.

Qualität garantieren

„Wir sind auch bei der Ausgestaltung der Drei-Jahres-Verträge entsprechend der Budgetgestaltung des Landes vorgegangen, um einerseits dem Konsolidierungsgesetz gerecht zu werden und trotzdem andererseits unserer Kulturinitiativen abzusichern und damit die Qualität weiterhin zu garantieren“, hält Kaiser abschließend fest.

Die Kriterien für die Zuerkennung von 3-Jahresverträgen findest du hier: https://www.kulturchannel.at/fileadmin/user_upload/kulturberichte/kriterien_fuer_den_abschluss_eines_mehrjaehrigen_foerderungsvertrages.pdf

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