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Leben - Villach
Mehrere Einsatzkräfte befanden sich am Tatort.
Mehrere Einsatzkräfte befanden sich am Tatort. © 5min.at

Wir haben nachgefragt:

Wer zahlt den Mega Polizei­einsatz?

Treffen – Gestern sorgte ein vermeintlicher Messerangriff für großes Aufsehen. Demnach wurde eine Frau von zwei Männern überfallen und mit einem Messer attackiert. Mittlerweile stellte sich heraus: Das Opfer hat die Geschichte frei erfunden und sich die Wunde selbst zugefügt. Nun stellt sich die Frage, wer in so einem Fall für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen muss. Wir haben für euch nachgefragt. 

 2 Minuten Lesezeit (244 Wörter) | Änderung am 18.06.2019 - 19.25 Uhr

Damit hatte wohl niemand gerechnet: Der Messerangriff, der sich gestern Vormittag, 17. Juni, in Treffen zugetragen haben soll, war frei erfunden! Ersten Informationen nach hat sich die Frau ihre Stichwunden selbst zugefügt, ein Überfall durch zwei unbekannte Männer hat nie stattgefunden. Die Alarmfahndung der Einsatzkräfte war also völlig umsonst. Beteiligt an der Suche nach den unbekannten Täter waren unter anderem ein Polizeihubschrauber, Diensthundeführer, zahlreiche Beamte der umliegenden Inspektionen und sogar ein Team der EKO Cobra. Unter unserem Bericht zu dem Vorfall häufen sich bereits die Kommentare. Eine der häufigsten Fragen: Wer muss diesen Einsatz jetzt bezahlen? Wir haben uns für euch schlau gemacht und bei Rechtsanwalt Stefan Kathollnig nachgefragt.

Keine Folgekosten bei psychischer Erkrankung

“Im Normalfall muss die Frau selbst für die Kosten des Einsatzes aufkommen”, informiert der Klagenfurter Rechtsanwalt Stefan Kathollnig. Allerdings sei der Fall noch nicht ganz eindeutig. Liegt nämlich eine psychische Erkrankung vor, so wie hier vermutet wird, so müsse das Opfer den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen. “Stellt sich heraus, dass die Frau nicht geschäftsfähig und somit auch nicht schuldfähig ist, dann haftet sie natürlich auch nicht für die Folgekosten des Einsatzes”, weiß Kathollnig. Dies müsse von einem Gutachter beurteilt werden. “Wenn allerdings jemand bewusst einen Rettungseinsatz provoziert, dann müssen die Kosten dafür natürlich übernommen werden”, so Kathollnig abschließend. Dies bestätigte uns auch die Polizei auf Anfrage.

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