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Wirtschaft - Kärnten
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Durch Wohnungs-Gemeinnützigkeits-Gesetz:

AK-Goach befürchtet Mietpreis­explosion

Kärnten – Das Wohnen könnte massiv teurer werden, warnt die AK Kärnten, die sich mit der Novelle des WGG beschäftigt. Die Novelle wird im Juli mittels Initiativantrag von ÖVP und FPÖ dem Nationalrat zum Beschluss vorgelegt. „Die mit Steuergeld finanzierten, verhältnismäßig günstigen Wohnungen könnten immer häufiger an Private und Ge-werbliche verkauft werden, die diese Wohnungen nicht selbst nutzen, sondern teuer weitervermieten“, warnt AK-Präsident Günther Goach.

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Die Erfahrung der AK zeigt: Wenn günstige Mietwohnungen privatisiert werden, fällt ihre preisdämpfende Wirkung weg. Die ESG-Problematik hat dies bereits in den vergangenen Jahren aufgezeigt. Zehn Jahre nach Mietbeginn konnte man bisher eine Genossenschaftswohnung kaufen. Nach dem neuen Gesetz soll dies schon nach fünf Jahren möglich sein. „Das könnte à la longue zu steigenden Mieten führen“, befürchtet Goach. Beim Gemeinnützigen Wohnbau ist der Quadratmeterpreis geregelt. Man zahlt als Miete die Rückzahlung der Wohnbaudarlehnsraten. Wenn das Wohnbaudarlehen der jeweiligen Genossenschaft getilgt ist, darf die Miete in Kärnten maximal 3,86 Euro pro Quadratmeter ausmachen. Fällt die Gemeinnützigkeit durch vorzeitigen Wohnungsverkauf weg, könnten sich die Mieten eklatant erhöhen. Denn künftig soll der Richtwertmietzins verrechnet werden dürfen. Dieser liegt in Kärnten bei 6,80 Euro pro Quadratmeter. Außerdem sieht die Novelle vor, dass es nach 15 Jahren keine Mietpreisbindung mehr geben soll.

Goach fordert gedeckelten Mietzins

„Auch wenn die gemeinnützigen Mietwohnungen zum Kauf angeboten werden, muss per Gesetz sichergestellt werden, dass die Wohnungen auch in der sozialen Preisbindung bleiben und nur der gedeckelte Mietzins verlangt werden kann. Also nach Tilgung sämtlicher Darlehen, 3,86 Euro pro Quadratmeter!“, lautet die Forderung dazu von Goach. Das ist aber nicht die einzige Krux der Novelle: Künftig soll man im Vertrag nicht mehr darüber informiert werden, wie sich die Miete zusammensetzt. Wird ein neuer Mietzins vorgeschrieben und dem Mieter erscheint die Höhe unzulässig, bleibt nur noch der Gang zu Gericht. Die AK fordert, dass der Mieter laut Konsumentenschutzgesetz bei Vertragsabschluss über die Mietensteigerungen informiert wird, um frühzeitig reagieren zu können.  Goach: „Die Regierung soll sich der geplanten Gesetzesnovelle noch einmal annehmen, die AK wird genau darauf schauen, dass es nicht nur Wohnkostenexplosion kommt!“

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