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Politik - Kärnten
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Kärntner Einsatzorganisationen

Ehrenamtliche Mitglieder sollen Sonderurlaub für Ausbildungen erhalten

Kärnten – Kärntens Feuerwehren leisten Großartiges. Ein neues Gemeindemitarbeiterinnengesetz sei ein weiterer Schritt zur Sicherung des Freiwilligenwesens. 

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Thema der kommenden Regierungssitzung wird auch der Tätigkeitsbericht sowie der Rechnungsabschluss des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes für das Jahr 2018 sein. Selbiger wird dem Regierungskollegium am Dienstag zur Kenntnis gebracht und dem Landtag zur weiteren Behandlung weitergeleitet.

2,2 Millionen Stunden für den guten Zweck

„Bei 6.300 Bränden und mehr als 14.000 technischen Hilfeleistungen waren die Kärntner Feuerwehren im Jahr 2018 im Einsatz – das sind 56 Einsätze pro Tag. Bei diesen Einsätzen wurden 450 Menschen aus unmittelbarer Lebensgefahr gerettet und mehr als 600 Stück Großvieh, beziehungsweise Haustiere, geborgen. Die Feuerwehren leisteten mit 150.000 Personen insgesamt mehr als 320.000 Einsatzstunden. Für Aus- und Weiterbildung, Übungen, Wartung und Verwaltung sowie sonstige Tätigkeiten wurden rund 1,9 Millionen weitere Stunden erbracht, was eine Gesamtzahl von unfassbaren 2,2 Millionen Stunden ergibt“, ruft Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner die großartigen Leistungen der Kärntner Blauröcke in Erinnerung.

Novellierung in Gemeindemitarbeitergesetz

Er verweist in diesem Zusammenhang auf die von ihm initiierte Novellierung im Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz, das bereits in der nächsten Sitzung des Kärntner Landtages behandelt wird. Es besagt, dass künftig sämtliche bei Kärntner Einsatzorganisationen ehrenamtlich tätigen Personen sowie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren 40 Stunden im Jahr (bei Vollzeitbeschäftigten) Sonderurlaub für spezifische Ausbildungen erhalten sollen. Darüber hinaus ist laut novelliertem Gemeindemitarbeiterinnengesetz die Ausübung eines Ehrenamtes für die Aufnahme in den Gemeindedienst künftig als positives Kriterium zu bewerten. „Das ist bislang einzigartig in Österreich und ein wichtiger Schritt, um das Freiwilligenwesen langfristig abzusichern. Denn, wie wir alle wissen, steht und fällt das Rettungswesen mit den Ehrenamtlichen. Es ist wichtig, ihnen zu zeigen, wie hoch wir ihren Dienst an der Gemeinschaft schätzen. Dort, wo wir als Landesgesetzgeber tätig werden können, tun wir das auch“, betont Fellner.

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