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Sachlage noch unklar

Zettelflut: Nimmt Anwohner “Gesetz” selbst in die Hand?

Turdanitschweg – Autofahrer, Spaziergänger und Menschen die mit Hund unterwegs sind: Viele stellen am Waldweg beim Turdanitscher Weg ihr Auto seitlich ab. Dafür gibt es dann selbst geschriebene Zettel am Auto. Sogar von einer Zettelflut ist die Rede. Das Parken hier war jahrelang kein Thema. Nun gibt es hier jedoch einen ziemlichen Wirbel. Polizei, Magistrat und Anwälte beschäftigen sich derzeit mit diesem Fall.

 3 Minuten Lesezeit (379 Wörter) | Änderung am 16.07.2019 - 08.43 Uhr

Auf diesen Warn-Briefchen, die ein Anwohner auf den parkenden Autos verteilt, steht: “Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie laut STVO Paragraf 24 Abs. 3 gesetzwidrig parken. Im Wiederholungsfall wird Anzeige erstattet. Bitte benützen Sie die betriebseigenen Parkplätze.”

Seit dem Frühjahr…

Viele ärgern sich über diese Nachrichten auf der Windschutzscheibe. Anzeigen werden in weiterer Folge und im Wiederholungsfall auch tatsächlich erstattet. In der Villacher Augen Auf App meint ein Nutzer: “Kann ja nicht wahr sein , dass  (sich) der Anwohner dort  für das Gesetz hält und selbst parkende Autos anzeigt und bestimmt wo geparkt werden darf und wo nicht.” Der Nutzer der App schreibt auch, dass dies seit dem Frühjahr so geht. Seit vielen Jahren durfte man hier problemlos parken, darüber beschwerte sich eigentlich niemand, wird uns vor Ort bestätigt. Aber hält sich die Privatperson wirklich für das Gesetz? Ist das Parken hier nun erlaubt oder nicht? So ganz unrecht hat der Anwohner dort nämlich nicht, wie uns die Polizei erklärt.

Kleiner Zettel – großer Ärger

Die Straße ist dort in etwa fünf Meter breit. Ein Halten von zehn Minuten wäre kein Problem. Auf Grund der Breite der Straße sieht es jedoch mit dem Parken etwas anders an. Die Privatperson, die sich gestört fühlt, zeigt die parkenden Autos samt Fotos und Uhrzeit bei der Polizei an. Das wird dann an das Strafamt weitergeleitet. Hofrat Mag. Manfred Abwerzger, vom Strafamt des  Stadtpolizeikommando Villach: “Wir sind gesetzlich verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen. Der Fall dort wird jedoch noch immer geprüft, wobei wir mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Parken dort tatsächlich verboten ist.” Definitiv abgeklärt wird die Sachlage also noch in nächster Instanz. 

In etwa 15 Anzeigen eingegangen

Das bedeutet, das Landesverwaltungsgericht wird nach abschließender Prüfung die letzte Beurteilung abgeben. Bis jetzt wurde seitens der Polizei noch keine Geldstrafe ausgesprochen – nur Abmahnungen, wenn jemand wiederholt dort steht. In etwa 15 Anzeigen liegen inzwischen bei der Villacher Polizei vor. Nach einer Anzeige folgen Lenkererhebung und eine Rechtfertigung wird eingeholt. Das sorgt bei vielen für Ärger. So mancher Betroffene soll sich auch schon rechtlichen Beistand geholt haben. 

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