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Politik - Klagenfurt
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Paragraph für besseren Schutz:

35 tote Hunde: Tierhalteverbot ausgesprochen

Klagenfurt – Der schreckliche Vorfall ist noch vielen in Erinnerung. Auf einem unbewohnten Anwesen im Bezirk Wolfsberg wurden 35 tote Hunde gefunden. Über die 38-jährige Klagenfurterin, welcher die toten Tiere gehörten bzw. zur Pflege überlassen worden waren, wurde nun ein Halteverbot ausgesprochen, durch die Anwendung des „Gefahr im Verzug“-Paragrafen.

 2 Minuten Lesezeit (288 Wörter)

Als „richtiges und wichtiges Signal im Sinne des Tierschutzes“ bezeichnete Kärntens Tierschutzreferentin Landeshauptmann- Stellvertreterin Dr. Beate Prettner das heute, Donnerstag, ausgesprochene Tierhalteverbot über jene Frau, auf deren Anwesen kürzlich 35 tote Hunde aufgefunden wurden. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, das Magistrat Klagenfurt, habe vom Paragraphen „Gefahr im Verzug“ (§ 57 Abs. 1 AVG) Gebrauch gemacht. „Ich bin froh, dass diese Maßnahme ergriffen wurde“, zeigte sich Prettner erleichtert.

Tierschutzgesetz gehört nachgeschärft

Laut Prettner gehöre das Tierschutzgesetz gerade auch in Bezug auf Tierhalteverbote nachgeschärft. „Ich habe bereits einen entsprechenden Antrag bei der Tierschutzreferentenkonferenz eingebracht. Nach derzeitiger Rechtslage kann eine Behörde über eine Person nur dann ein Tierhalteverbot aussprechen, wenn diese bereits zumindest einmal vom Gericht wegen Tierquälerei oder von der Verwaltungsbehörde wegen Verstoßes gegen Tierhalteparagrafen mehr als einmal rechtskräftig bestraft wurde“, erklärte Prettner. Das einzige „Schlupfloch“ sei besagter „Gefahr im Verzug“-Paragraf.

“Gefahr in Verzug”

„Wenn es sich also um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde berechtigt, einen Bescheid auch ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahrens zu erfassen“, so die Tierschutzreferentin. Konkret wurde die Ziehung des „Gefahr im Verzug“-Paragrafen damit begründet, dass die betroffene Frau nicht in der Lage sei, auf Dauer für Tierhaltungsbedingungen zu sorgen, die eine rechtskonforme Unterbringung und Betreuung der Tiere gewährleisten. Die Betroffene kann binnen zwei Wochen gegen das Tierhalteverbot berufen.

Auch anderen Bundesländer werden informiert

Bleibt der Bescheid aufrecht, werden über die Verbindungsstelle alle übrigen Bundesländer darüber informiert. „Damit ist das Tierhalteverbot über die Frau in ganz Österreich registriert“, sagte Prettner. Es sei nämlich zu befürchten, dass die Betroffene ihren Wohnsitz – wie sie es in der Vergangenheit praktiziert hat – auch künftig öfter wechseln werde.

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