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Weißt du, wann du Anspruch auf einen Papamonat hast? Erfahre hier, worauf du achten musst.
Weißt du, wann du Anspruch auf einen Papamonat hast? Erfahre hier, worauf du achten musst. © pixabay.com
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Die Confida-Steuertipps

Papamonat: Wann habe ich Anspruch zu Hause bei den Kindern zu bleiben?

Villach – Immer mehr Väter wollen die erste Zeit mit ihren Kinder zu Hause verbringen. Neben dem Anspruch auf Elternkarenz gibt es für Väter in manchen Bereichen auch die Möglichkeit einer Väterfrühkarenz ("Papamonat"). Ein genereller Rechtsanspruch aller Väter auf einen Papamonat besteht derzeit nicht. Wir haben für euch mit unserem Steuer-Experten Mag. Martin Zankl von CONFIDA Villach gesprochen und die verschiedenen Möglichkeiten für euch zusammengefasst.

 4 Minuten Lesezeit (502 Wörter) | Änderung am 22.08.2019 - 08.12 Uhr

Immer mehr berufstätige Väter möchten ihr Dienstverhältnis in den ersten Lebenswochen ihres Kindes unterbrechen und das Neugeborene gemeinsam mit der Mutter betreuen. “Ermöglichen sollen dies Frühkarenzmodelle für Väter”, weiß Steuer-Experte Martin Zankl.

Korrekte Beurteilung

Rund um den “Papamonat” existiert eine Vielzahl von Begriffen. “Primär ist zwischen Väterfrühkarenz mit Rechtsanspruch und vereinbarter Karenz zu unterscheiden”, erklärt Zankl. Varianten mit Anspruch bestehen derzeit auf gesetzlicher Basis im öffentlichen Dienst (leider nicht in Kärnten) sowie in einigen Branchen auf kollektivvertraglicher Ebene. Alternativ können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich Karenzurlaub vereinbaren (= Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung).

Väterfrühkarenz im Kollektivvertrag

“In manchen Branchen räumt der Kollektivvertrag die Möglichkeit eines Papamonats ein”, so Zankl. Die Bedingungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Teilweise gibt es in der Privatwirtschaft auch bezahlte Papamonate. “Bei Väterfrühkarenz laut Kollektivvertrag (KV) endet die Pflichtsozialversicherung unabhängig von der Dauer der Väterfrühkarenz mit dem Ende des Entgeltanspruches, da Anspruch auf Freizeit besteht”, erklärt der Steuer-Experte. Derartige Modelle sind nicht als vertraglich vereinbarter Karenzurlaub anzusehen (§ 11 Abs. 3 lit. a des Allgemeinen ist nicht anzuwenden). “Eine Abmeldung von der Sozialversicherung sowie eine Anmeldung vor Wiederaufnahme der Beschäftigung sind erforderlich”, so Zankl.

Unbezahlter Urlaub/Vereinbarte Freistellung

Ein unbezahlter Urlaub bzw. eine vereinbarte Karenz ist mit Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer möglich. “Wird Karenzurlaub bis zu einem Monat vereinbart, besteht die Pflichtversicherung weiter”, erfahren wir von dem Steuer-Experten. Der Dienstnehmer trägt für diesen Zeitraum den gesamten Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag.

Hinweis

Bei Geburten ab 1. März 2017 gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen (z.B. im Falle eines Sonderurlaubs). “Dieser sogenannte “Familienzeitbonus” muss beantragt werden”, erklärt Zankl.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting

Mag. Martin Zankl, CONFIDA, ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at
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