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Sport - Klagenfurt
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Gerichtsbeschluss:

Insolvenzantrag gegen SK Ausrtia abgewiesen

Klagenfurt – Der gegen die SK Austria Klagenfurt eingebrachte Insolvenzantrag wurde soeben vom Landesgericht Klagenfurt wie von der Vereinsführung erwartet abgewiesen. Begründet wurde dies mit der mangelnden Bescheinigung durch den Antragsteller.

 1 Minuten Lesezeit (207 Wörter)

Rechtsanwalt Gernot Wilfling von der Kanzlei Müller Partner informierte die Klub-Führung über die Entscheidung und stellte fest: „Das Gericht hat nach sorgfältiger Prüfung entschieden, dass die Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung nicht vorliegen.” Von Anfang an sei betont worden, dass der Antrag haltlos sei.

“Positiver Ausgang überrascht uns nicht”

Auch Präsident Ivica Peric äußerte sich zu den Neuigkeiten. „Der positive Ausgang überrascht uns nicht, weil für uns immer feststand, dass die Forderungen unbegründet waren. Dennoch sind wir sehr glücklich, dass nun offiziell Klarheit herrscht. Wir sind am Anfang unserer Entwicklung und wurden an vielen Stellen, zum Beispiel in Gesprächen mit potenziellen Partnern, unverschuldet mit diesem schädlichen Thema konfrontiert. Wir haben durchaus großes Vertrauen gespürt, Entscheidungen wurden aber dadurch verzögert.“

“Verein für eine erfolgreiche Zukunft aufstellen”

Die Vereinsführung kann ihren Fokus nun wieder allein auf das Wesentliche legen. „Wir werden uns darauf konzentrieren, wofür wir angetreten sind: Den Verein für eine erfolgreiche Zukunft aufzustellen, sowohl auf als auch abseits des Platzes. Wir gehen nun mit Hochdruck die nächsten Schritte an, stärken dem Trainer-Team und unserer Mannschaft den Rücken und werden die Infrastruktur weiter professionalisieren”, so Peric.