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Wirtschaft - Kärnten
Präsentierten das überarbeitete Online-Portal: Landesinnungsmeister Robert Rauter,
Johannes Hairitsch von der Landesregierung, WK-Präsident Jürgen Mandl und Projektleiter Hans Steiner.
Präsentierten das überarbeitete Online-Portal: Landesinnungsmeister Robert Rauter, Johannes Hairitsch von der Landesregierung, WK-Präsident Jürgen Mandl und Projektleiter Hans Steiner. © WKK/fritzpress

Arbeitserleichterung für Betriebe und Behörden

Neues Online-Portal für Baubranche

Kärnten – Der Kärntner Baurechtfilter wurde überarbeitet und erweitert: Auf dem Online-Portal können sich Betriebe und Behörden künftig darüber informieren, welche OiB-Richtlinien und Bestimmungen des Kärntner Baurechts für die jeweiligen Bauvorhaben gelten.

 4 Minuten Lesezeit (493 Wörter)

Das Baurecht ist eine komplexe Materie: Bei Bauvorhaben müssen neben dem Kärntner Baurecht auch die jeweils aktuellen OiB-Richtlinien beachtet werden. Um einen Überblick über die gesamten rechtlichen Vorgaben zu bekommen, hat die Landesinnung Bau mit www.baurechtfilter.at ein Online-Portal entwickelt und nun überarbeitet, das es in dieser Form in ganz Österreich nicht gibt. Projektleiter Hans Steiner sagt: „Besonders wichtig war uns die mobile Nutzbarkeit. Man kann mit dem Smartphone die gesamten Richtlinien abfragen – und die jeweiligen Entscheidungen von Sachverständigen gleich mit dazu. Um es so unkompliziert wie möglich zu halten, haben wir außerdem auf eine Registrierungspflicht verzichtet. Man kann also direkt in das Portal einsteigen.“

Mit wenigen Klicks alle wichtigen Vorgaben

Landesinnungsmeister Robert Rauter über die Intention des Baurechtfilters: „Unser Ziel war es, für Betriebe und Behörden eine Plattform zu schaffen, auf der sie sich mit wenigen Klicks über alle wichtigen Vorgaben informieren können. So bekommen alle Beteiligten einen Überblick über die Rechtsgrundlage.“ Dadurch könnte in Zukunft auch die Verfahrensdauer wesentlich gesenkt werden. „Voraussetzung dafür ist natürlich, dass mit dem Portal in der Praxis gearbeitet wird. Ich gehe aber davon aus, dass es schon bald ein Standard-Werkzeug für unsere Betriebe sein wird.“ Lob für den Baurechtfilter kommt von WK-Präsident Jürgen Mandl: „Es ist für unsere Betriebe enorm wichtig, sich fit für die Zukunft zu machen und die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen.“

Barrierefreiheit wird groß geschrieben

Die erste Fassung des Baurechtfilters ging vor fünf Jahren online, nun wurde das Portal völlig neu aufgesetzt. Herzstück des neuen Baurechtfilters ist das zentrale Suchfeld: Es wurde mit allen Begriffen der Texte hinterlegt und bringt zusätzlich fachspezifische Suchvorschläge. In der Suchvorschläge-Box werden zusätzlich Begriffe alphabetisch vorgeschlagen, die in den Quellen besonders häufig vorkommen. Alle Treffer werden in einer gegliederten Liste angezeigt. „Man muss also nicht lange überlegen, sondern kann einfach „Überdachung“ oder „Barrierefreiheit“ als Suchbegriff eingeben – und bekommt dann einen schnellen Überblick über alle Richtlinien und Gesetze“, erklärt Hans Steiner. Sein Appell an Branchenkollegen: „Jetzt kommt es darauf an, dass dieses Tool auch genutzt wird. Es kann unsere Arbeit wesentlich erleichtern – und je mehr damit arbeiten, desto besser wird es funktionieren.“

Zum Hintergrund

Das Kärntner Baurecht ist für jeden heimischen Handwerksbetrieb eine wichtige  Basis seines Schaffens. Durch das Einhalten der darin enthaltenen Richtlinien wird sichergestellt, dass Leistungen gesetzeskonform abgeliefert werden. Die OiB-Richtlinien wiederum dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegeben. Die Bundesländer können die OiB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären – was auch alle Bundesländer so machen. Zum Teil dauert es aber ein wenig, bis die OiB-Richtlinien in die Bauordnungen einfließen. In dieser „Übergangszeit“ ist der Baurechtfilter ein doppelt wertvolles Werkzeug: Hier werden auch jene OiB-Richtlinien berücksichtigt, die noch nicht in die Kärntner Bauordnung eingeflossen sind, aber verbindlich gelten.