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Am Landesgericht Klagenfurt:

Mann soll sich staats­feindlicher Ver­bindung ange­schlossen haben

Klagenfurt – Ein Erwachsener soll in den Jahren 2017 und 2018 soll sich einer staatsfeindlichen Verbindung angeschlossen haben und im Zuge dessen sein vorgegebenes Amt missbraucht haben. Am Mittwoch, den 16. Oktober kommt es am Landesgericht Klagenfurt zur Verhandlung.

 1 Minuten Lesezeit (143 Wörter)

Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, in den Jahren 2017 bis 2018 in Riegersdorf, Villach und Arnoldstein das Vergehen der staatsfeindlichen Verbindung nach den §§ 246 Abs 3 StGB verantworten zu müssen, indem er im Zuge einer „Lebenderklärung“ sich dem „Staatenbund Österreich / Staat Kärnten“ angeschlossen haben soll. In dieser Funktion wird ihm zur Last gelegt, das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten zu müssen, indem er Beamte des Bezirksgerichtes Villach mit der Drohung, sie bei Durchführungen von Exekutionsmaßnahmen gegen ihn persönlich haftbar zu machen und einen Schadenersatzbetrag von 50.000 US-Dollar einzufordern.

Bis zu fünf Jahre Haft

Das Vergehen der staatsfeindlichen Verbindung nach § 246 Abs 3 StGB stellt eine Eigenzuständigkeit des Geschworenengerichtes dar. Strafbestimmend im Falle einer anklagekonformen Verurteilung ist aber das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.