Von 18. bis 25. November:
Bald beginnt Volksbegehren für bedingungsloses Grundeinkommen
Kärnten – 1200 Euro für jeden österreichischen Staatsbürger. Das ist die Forderung des neuen Volksbegehrens "Bedingungsloses Grundeinkommen", welches ab Montag, den 18. November 2019, unterzeichnet werden darf.
Am Montag, den 18. November startet das neue Volksbegehren “Bedinungsloses Grundeinkommen”. Das Bundesministerium für Inneres hat dem Einleitungsantrag für das Volksbegehren stattgegeben. Dieses fordert, wie der Name schon sagt, ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Höhe von 1200 Euro für jeden österreichischen Staatsbürger. Durch das Volksbegehren soll eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung angestrebt werden.
Bis 25. November
Der Eintragungszeitraum erstreckt sich von Montag, 18. November bis einschließlich Montag, 25. November 2019. Die Stimmberechtigten können in diesem Zeitraum in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeine zur Verfügung gestellten Eintraugngsfromular erklären. Die Eintragung kann natürlich auch online getätigt werden.
Eintragungsmöglichkeiten Magistrat Villach
- Montag, 18. November 2019 von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 19. November 2019, von 8 bis 20 Uhr
- Mittwoch, 20. November 2019 von 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 21. November 2019 von 8 bis 16 Uhr
- Freitag, 22. November 2019 von 8 bis 16 Uhr
- Samstag, 23. November 2019 von 8 bis 12 Uhr
- Sonntag, 24. November 2019 – geschlossen
- Montag, 25. November 2019 – von 8 bis 20 Uhr
Unterschriftenabgabe für Volksbegehren in Klagenfurt:
- Im Amtshaus Kumpfgasse, Meldeamt
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
oder am Nachmittag nach terminlicher Vereinbarung möglich - Ebenso im Bürgerservice im Rathaus, Neuer Platz
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
und freitags von 8 bis 12 Uhr