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Freiheitsstrafe:

Versuchter sexu­eller Miss­brauch an 7-Jähriger: Kärntner vor Gericht

Kärnten – Ein 40-jähriger Kärntner ist am Donnerstag, den 14. November 2019, wegen versuchten sexuellen Missbrauchs zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wird in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Der Angeklagte selbst bekannte sich nicht schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

 1 Minuten Lesezeit (146 Wörter)

Der Mann soll im Sommer 2019 beim Silbersee ein 7-jähriges Mädchen mit aufs WC genommen haben. Dort wollte er das Mädchen sexuell Missbrauchen. Weil das Kind anfing zu weinen, verließ der Mann die Toiletten wieder. Am Donnerstag, den 14. November 2019, musste sich der 40-jährige Kärntner nun vor dem Landegericht Klagenfurt dafür verantworten.

40-Jähriger hat psychische Erkrankung

Wie Medien berichten, betonte der Angeklagte vor Gericht, dass er nicht schuldig sei. Allerdings gibt es bereits mehrere polizeiliche Berichte darüber, dass er Mädchen nachgestellt haben soll. Auch der Gerichtspsychiater stellte bei dem 40-jährigen, laut Medienberichten, einen Hang zur Pädophilie sowie paranoide Schizophrenie fest. Jedoch sei der Mann nicht unzurechnungsfähig. Darum wurde der Kärntner zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.