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Wirtschaft - Kärnten
© AK_Eggenberger

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Pendler: Budget von 1,9 Millionen für Fahrtkosten

Kärnten – „12.924 Anträge auf Fahrtkostenzuschuss wurden 2018 positiv erledigt. Damit konnten wir die Kärntner Berufspendlerinnen und Berufspendler mit zwei Millionen Euro unterstützen“, sagten Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig und Kärntens AK-Präsident Günther Goach heute anlässlich der Sitzung des Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsbeirates. Dieser Budgetposten macht mit 1,9 Millionen Euro einen großen Teil des Gesamtbudgets für 2020 aus, erklärte Goach: „Der Fahrtkostenzuschuss ist eine wichtige Unterstützung für Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jeder zweite muss zur Arbeit pendeln.“

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Die Richtlinien würden regelmäßig evaluiert und an die Bedürfnisse der Kärntner Arbeitnehmer angepasst. Goach: „Wir wissen, wo die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Schuh drückt und bieten Lösungen an. Bereits 2017 wurde eine Richtlinienänderung beschlossen, die vor allem Frauen in Teilzeit den Zugang erleichterte: Wer zwei Tage pendelt, erhält ein Drittel, wer drei Tage pendelt, erhält zwei Drittel des Fahrtkostenzuschusses. Dieses Angebot wurde 2018 von 861 Teilzeitkräften angenommen, 744 davon Frauen. Bei den Zahlen für 2019 zeichnet sich ein noch höherer Frauenanteil ab und bestätigt die Treffsicherheit dieser Maßnahme.“ Der zweite Schwerpunkt liege auf der Aus- und Weiterbildung, führte Goach aus: „Für Bildungsförderung, Lehrwerkstätten, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Lehre mit Matura werden 3,5 Millionen Euro veranschlagt. Jeder einzelne Euro in Bildung ist, gerade in Zeiten der Digitalisierung, enorm wichtig.“

Verschiedenste Förderungen

„Das Land Kärnten finanziert die Arbeitnehmerförderung 2020 mit sechs Millionen Euro. Um die Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig zu fördern, investieren wir auch 2020 wieder bewusst in nachhaltige Unterstützungsmaßnahmen, wie die Bildungsförderung (1,1 Millionen Euro), die AK-Konsumentenberatung (320.000 Euro), den AK-Betriebskostencheck (20.000 Euro), die AK-Insolvenzsoforthilfe (25.000 Euro) oder den bereits beschriebenen Fahrtkostenzuschuss (1,9 Millionen Euro)“, so Schaunig.

Besonders eine fundierte Ausbildung für Fachkräfte liegt der Lehrlingsreferentin am Herzen: „Wir fördern Lehrwerkstätten, wie zum Beispiel die IT-Labs, mit 2 Millionen Euro, denn gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die bestmögliche Wirtschaftsförderung für unser Bundesland.“

Online-Anträge nehmen zu

Die Arbeiterkammer habe sich als serviceorientierte und bürokratieflache Administration bei der Auszahlung der Fahrtkostenzuschüsse bewiesen: „Wir beraten persönlich, bieten aber auch eine Online-Antragstellung an. Diese wird immer stärker nachgefragt: Waren es 2015 erst knapp 15 Prozent der Anträge, die online gestellt wurden, liegen wir heuer bereits bei knapp 35 Prozent.“