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Leben - Kärnten
© pixabay / JESHOOTS-com

Um die Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern:

Frauen­bildungsfonds: Für eine existenz­sichernde Zukunft

Kärnten – Frauenreferentin Sara Schaar berichtete heute, Dienstag, in der Regierungssitzung über den Frauenbildungsfonds des Landes Kärnten. Die einmalige finanzielle Zuwendung, die beim Referat für Frauen und Gleichbehandlung angesucht werden kann, richtet sich an Frauen, die nicht berufstätig sind und sich mit einer (Zusatz-)Ausbildung eine existenzsichernde Zukunft schaffen können.

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„Ziel ist es, Frauen durch das Erwerben von Qualifikationen bzw. Höherqualifikationen sowohl beim Wiedereinstieg ins Berufsleben zu unterstützen, als auch ihre beruflichen Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern und sie damit aus Abhängigkeitsverhältnissen zu lösen“, informiert Schaar. In Zusammenarbeit mit der Bildungsberatung Kärnten werden in einer ersten Beratung Ziele und weitere Schritte der Antragstellerin geklärt sowie ein Kompetenz-Profil erarbeitet. Schaar: „Eine langfristige eigenständige Existenz der Antragstellerin stehen hierbei ebenso im Mittelpunkt wie die aktuellen Jobaussichten am Arbeitsmarkt.“

Gesundheitsberufe erfahren große Nachfrage

Dies zeigt auch die Bilanz 2019 bislang. „Die meisten der 77 Neuanträge im Jahr 2019 wurden für Ausbildungen zur medizinischen Verwaltungsassistentin, OP-Assistentin, Heimhilfe oder Ordinationsassistentin gestellt. Gesundheitsberufe erfahren von beiden Seiten, sowohl vom Arbeitsmarkt als auch von den Antragsstellerinnen, große Nachfrage“, so Schaar. Im Vorjahr gab es im Vergleich dazu 47 Neuanträge. Den Anstieg führt Landesrätin Schaar unter anderem auf die intensive Bekanntmachung des Frauenbildungsfonds zurück. „Wir nutzen vor allem unsere Bezirkstour ‚Frauenpower 4.0 – Frau in der Region‘, um die Bevölkerung auf unsere Maßnahmen, so auch den Frauenbildungsfonds, aufmerksam zu machen. Ein immer wiederkehrendes Thema ist, dass den Menschen oft nur eine Information über bereits bestehende Maßnahmen fehlt. Darum setzen wir verstärkt aufs Netzwerken und Informieren“, so Schaar.

Anträge digital einreichbar

Seit 1. Juli sind Anträge auf Unterstützung aus dem Frauenbildungsfonds digital einzureichen, die maximale Förderhöhe beträgt 2.500 Euro. „Damit haben wir die erste Phase der Digitalisierung gestartet und können den Antragstellerinnen schneller Antwort geben. Der digitale Antrag wurde sehr gut angenommen“, berichtet Schaar.

Der Onlineantrag sowie Informationen zu den Förderrichtlinien sind unter http://frauen.ktn.gv.at/321234_DE-Aufgaben-Frauenfoerderung zu finden.