fbpx
Region auswählen:
Leben - Kärnten
SYMBOLFOTO © Pixabay

Bei Drogeriemarktkette:

Wer durstig ist, hat Pech gehabt

Kärnten – Als sittenwidrig bezeichnete die Kärntner Gewerkschaft die Betriebsordnung einer österreichweiten Drogeriemarktkette, die Mitarbeitern während der Arbeitszeit das Trinken untersagt. Doch auch weitere Vorschriften würden vor Gericht keinen Bestand haben.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (119 Wörter)

In den Filialen einer Drogeriemarktkette ist eine Betriebsordnung ausgehängt, die das Essen und Trinken während der Arbeitszeit untersagt. Viele Arbeitnehmerinnen wüssten jedoch nicht, dass dieser Vertrag sittenwidrig ist und somit als nichtig gesehen werden kann, heißt es seitens der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA).

Gewerkschaft will vermitteln

Derzeit wird von der Gewerkschaft geprüft, ob alle Filialen von der Betriebsordnung betroffen sind. In dieser steht, dass das Trinken nur in Pausen erlaubt sei. Trinken ist aber ein Grundrecht und somit ist der Vertrag nicht zulässig. Die Gewerkschaft wird nun Kontakt mit der Geschäftsführung aufnehmen und möchte eine Änderung des Vertrages bewirken. Sollte dies nichts bewirken, will die Gewerkschaft andere Maßnahmen einleiten.