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Leben - Kärnten
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Für eine gleichberechtigte Gesellschaft

Prettner: “Menschen­rechte sind immer noch keine Selbstver­ständlichkeit”

Klagenfurt – Es war drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, nämlich am 10. Dezember 1948, als die Vereinten Nationen die „Erklärung der Menschenrechte“ beschlossen haben. Eine Erklärung, die aus 30 Artikeln besteht – wie z.B. das Recht auf Freiheit, Gleichheit, Solidarität oder das Verbot der Diskriminierung.

 2 Minuten Lesezeit (339 Wörter)

„Im Grunde genommen – so würde man meinen – sind es Selbstverständlichkeiten, die hier definiert wurden. Allerdings sind Menschenrechte offensichtlich nur auf dem Papier eine Selbstverständlichkeit, denn Menschenrechte tagtäglich – und auf der ganzen Welt – zu leben, das ist ein anderes Kapitel“, weist Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner auf die Tatsache hin, dass tagtäglich gegen Menschenrechte verstoßen werde.

Menschen gleich behandeln

„Wir sind daher allesamt aufgefordert, hellwach zu sein und hinzusehen und uns für die Einhaltung der Menschenrechte stark zu machen“, appelliert Prettner. Die Gesellschaft brauche viele Menschen, die sich Seite an Seite dafür einsetzen, dass alle Menschen gleich behandelt werden – ohne Unterschied, in welchem Land sie geboren wurden, ob sie in eine reiche oder arme Familie hineingeboren wurden, ob sie Mädchen oder Bub, ob sie jung oder alt, ob sie gesund oder krank sind, welcher Religion sie angehören.

Im sozialen Netz auffangen

„Leider wissen wir alle nur zu gut: Das Schicksal hängt vielen Menschen oft einen schweren Rucksack um. Sei es, dass Kinder in desolaten Familienverhältnissen aufwachsen müssen; sei es, dass Menschen wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden; sei es, dass Menschen wegen ihrer Herkunft ausgegrenzt werden. „Es ist die Aufgabe der Gesellschaft und jedes Einzelnen, die Menschenrechte in seinem eignen Umfeld zu leben. Und es ist Aufgabe der Politik, dort einzugreifen, Menschen in einem sozialen Netz aufzufangen, sie vor der Ausgrenzung zu bewahren, ihnen Halt zu geben, ihnen Unterstützung zu geben, damit sie wieder Fuß fassen können“, betont Prettner.

Neue Sozialhilfegesetz

Was der Sozialreferentin in diesem Zusammenhang Sorgen bereitet, ist das neue Sozialhilfegesetz: „Wenn dieses nicht in wesentlichen Punkten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, wird dieses Sozialhilfegesetz nicht mithelfen, Armut zu bekämpfen, sondern es wird neue Armut produzieren“, befürchtet Prettner. In Kärnten ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Armutsgefährdung von 16 auf zwölf Prozent zu reduzieren, auch wenn es 2018 – wie in ganz Österreich – wieder zu einer Erhöhung gekommen ist. Gelungen ist das in erster Linie durch soziale Unterstützungen.