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Politik - Kärnten
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Höhere Einkommensgrenzen, weniger Bürokratie

Schnellere Hilfe für Unwetter-Geschädigte

Kärnten – "Bisher mussten Weggemeinschaften, Bringungsgemeinschaften und Bringungsgenossenschaften Einkommensnachweise für alle Mitglieder vorlegen. Das ist künftig nicht mehr nötig. Damit werden die Antragstellung einfacher und die Abwicklung rascher“, erklärte der Katastrophenschutzreferent Daniel Fellner.

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Vor etwas mehr als einem Monat brachte ein dramatisches Unwetter in Kärnten massive Zerstörungen: Tief Detlef verursachte vor allem an Wohnhäusern und Straßen Schäden in Millionenhöhe. Die betroffenen Menschen werden noch monatelang mit den Aufräum- und Sanierungsarbeiten beschäftigt sein. „Wenn das mediale Interesse abflaut, fängt die eigentliche Arbeit erst an“, betonte heute, Freitag, Katastrophenschutzreferent Daniel Fellner, der mit den betroffenen Gebieten in intensivem Austausch steht. „Wichtig ist, dass Hilfe jetzt schnell und möglichst unbürokratisch bei den Menschen ankommt“, so Fellner. In der kommenden Regierungssitzung am Dienstag bringt er einen entsprechenden Akt zur Beschlussfassung ein.

Gilt für Tief Detlef

„Wir ändern die Richtlinien beim Kärntner Nothilfswerk. Diese Sonderrichtlinie gilt rückwirkend dezidiert für das Tief Detlef am 11. November. Weg- und Bringungsgemeinschaften werden damit den Agrargemeinschaften gleichgestellt. Das ist künftig nicht mehr nötig. Damit werden die Antragstellung einfacher und die Abwicklung rascher“, erklärte der Katastrophenschutzreferent.

Einkommensgrenzen auf 38.000 Euro erhöt

Darüber hinaus werden beim Nothilfswerk die Einkommensgrenzen erhöht, und zwar für eine Person von 35.000 auf 38.000 Euro Jahreseinkommen, für zwei Personen auf 55.000 Euro und für jede weitere Person auf zusätzlich 6.000 Euro netto. „Damit vergrößern wir den Kreis jener Personen, die Anspruch auf eine Unterstützung aus dem Nothilfswerk stellen können“, so Fellner.