fbpx
Region auswählen:
Politik - Kärnten
SYMBOLFOTO © pixabay.com

Ausgleichszulage wird angehoben

Prettner befürchtet: “Armut wird bestraft statt bekämpft”

Kärnten – Die so genannte „Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende“ wird ab dem kommenden Jahr um 3,6 Prozent angehoben. Das neue Sozialhilfegesetz verringert aber laut Prettner die Gesamtkosten. "Das Sozialhilfegesetz spart an anderer Stelle wieder ein – und trifft dabei jene Menschen, die Hilfe am aller notwendigsten hätten“, kritisiert Sozialreferentin Beate Prettner.

 2 Minuten Lesezeit (254 Wörter) | Änderung am 15.12.2019 - 16.56 Uhr

Um 3,6 Prozent wird der so genannte „Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende“ ab dem kommenden Jahr angehoben – „das ergibt einen Bruttowert von 966,65 Euro. Nach Abzug von 49,30 Euro für die Krankenversicherung verbleibt eine Ausgleichszulage von 917,30 Euro netto“, erklärt Sozialreferentin Beate Prettner. Bei der Regierungssitzung am Dienstag wird sie den entsprechenden Anpassungsantrag einbringen.

“Neue Armut wird produziert”

Wie Prettner informiert, werden damit die Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung samt sämtlicher Nebenkosten wie Krankenhilfe und e-card rund 16,7 Millionen Euro betragen. „Obgleich sich durch die Ausgleichszulage von 917,35 Euro Mehrkosten von einer halben Million Euro ergeben, wird es im Bereich der Mindestsicherung aufgrund der Vorgaben des neuen Sozialhilfegesetzes zu keinen Ausgabensteigerungen kommen. Das heißt, das Sozialhilfegesetz spart an anderer Stelle wieder ein – und trifft dabei jene Menschen, die Hilfe am aller notwendigsten hätten“, kritisiert Prettner. „Die vormalige Bundesregierung spart bei der Armut und wird damit neue Armut produzieren. Ein Armutszeugnis für ein Land, das jahrzehntelang soziales Vorbild gewesen ist.“

Sozialhilfegesetz soll geändert werden

Noch habe Prettner die „große Hoffnung, dass das Verfassungsgericht der vom Bundesrat eingebrachten Klage entspricht und das Sozialhilfegesetz in wesentlichen Punkten geändert wird.“ Insbesondere geht es bei den Klagepunkten um den neu eingezogenen „Deckel“, der unter anderem dazu führt, dass es zu einer abrupten Kürzung der Sozialhilfe ab dem dritten Kind kommt. „Ich hoffe, dass der VfGH-Entscheid dafür sorgen wird, dass auch das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz für Solidarität steht und nicht für eine Unsozialpolitik, die Armut bestraft statt mithilft, diese zu bekämpfen.“