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Politik - Kärnten
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Auch privates Böllern:

Keine Knallerei: Feuerwerks­verbot in Wolfsberg

Wolfsberg – Im Gemeindegebiet von Wolfsberg bleibt heuer in der Silvesternacht in den Ortsgebieten die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II verboten, heißt es in einer aktuellen Aussendung der Stadt.

 1 Minuten Lesezeit (129 Wörter) | Änderung am 27.12.2019 - 15.32 Uhr

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Silvesterraketen, div. Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.) bleibt heuer in der Silvesternacht in den Ortsgebieten von Wolfsberg (Straßennetz einschließlich Liegenschaften innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“) verboten.

“Schutz vor Lärm und Feinstaub”

Anders als in den vergangenen Jahren wurde heuer vom Bürgermeister keine Ausnahme vom grundsätzlich geltenden Feuerwerksverbot in Ortsgebieten erteilt. Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz begründet dies mit der zunehmenden Umweltbelastung sowie der Lärmbelastung für Menschen und Tiere in den Siedlungsbereichen. „Bei allem Verständnis für die Silvesterbräuche so ist das Bedürfnis der Bevölkerung, insbesondere auch älterer Menschen, nach Schutz vor überhand nehmendem Lärm, Rauch und Feinstaub zu respektieren”, so der Bürgermeister.