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Politik - Villach
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Bundespräsidenten-Wahl 2016:

Klage abgewiesen: Albel muss vorerst keinen Schadens­ersatz zahlen

Villach – Aufgrund der Wiederholung der Bundespräsidenten-Wahl im Jahr 2016 wurde Günther Albel angeklagt. Rund 36.000 Euro Schadensersatz forderte die Republik Österreich von dem Villacher Bürgermeister. Nun wurde die Klage vom Landesgericht Klagenfurt abgewiesen. 

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (70 Wörter) | Änderung am 08.01.2020 - 14.14 Uhr

Neben Albel klagte die Republik auch drei Bezirkshauptleute aufgrund der Wahlwiederholung im Jahr 2016 an. Der Villacher Bürgermeister hätte wegen der Klage rund 36.000 Euro zahlen müssen. Wie Medien berichten, blieben Albel diese vorerst erspart. Die Klage wurde vom Landesgericht Klagenfurt abgewiesen. Es gebe keine Grundlage für die Schadenersatzforderungen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Der weitere Verlauf hängt nun von der Republik Österreich ab.