Am Bezirksgericht Klagenfurt
Nach tödlichem Bootsunfall: Schiffsführer erneut vor Gericht
Klagenfurt/Maria Wörth – Fünf Männer waren im Juni 2017 mit einem Boot am Wörthersee unterwegs. Der Ausflug nahm ein tragisches Ende, ein 44-Jähriger kam ums Leben. Im November desselben Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anklage gegen den verantwortlichen Lenker und den Bootsführer. Der Schiffslenker wurde vom Landesgericht verurteilt. Das Urteil des Bootsführer wurde aufgehoben. Nun wird vor dem Bezirksgericht neu verhandelt.
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Anklage nach tödlichem BootsunfallGutachten zum tödlichen BootsunfallNach Bootsunfall: Todesursache steht festUrteil nach tödlichem BootsunfallDer Verunfallte, ein 44-jähriger Unternehmer aus Niederösterreich, erlag laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Klagenfurt massivsten Schädel- und Weichteilverletzungen. Er wurde von der Schiffsschraube getroffen. Über den genauen Unfallhergang gibt es sehr unterschiedliche Aussagen. Zeugen am Ufer wollen gesehen haben, dass eine Person nach mehreren scharfen Kurven über Board ging. Danach soll beim Boot der Rückwärtsgang eingelegt worden sein. Der angeklagte Bootslenker sagte hingegen aus, das spätere Unfallopfer habe ihm ins Lenkrad gegriffen, woraufhin beide ins Wasser geschleudert worden wären. Die anderen Bootsinsassen waren zwei Freunde des Lenkers und der mitangeklagte Schiffsführer aus Kärnten. Alle gaben an, sie hätten den Sturz ins Wasser und den Griff ins Lenkrad nicht mitbekommen. Auch wer den Rückwärtsgang einlegte, will niemand gesehen haben.
Das Urteil vor dem Landesgericht
Im Jahre 2018 wurde beriets am Landesgericht eine Verhandlung abgehalten. Damals sprach das Gericht 10 Monate unbedingte Haft für den mittlerweile 46-jährigen Bootslenker und drei Monate bedingt für den Bootsführer. Das Urteil des Bootsführers wurde jedoch wieder aufgehoben.
Strafverfahren am Bezirksgericht
Am Mittwoch, dem 22. Jänner, kommt es nun am Bezirksgericht Klagenfurt zu einem Strafverfahren. Dem Angeklagten mittlerweile 34-jährigen Bootsführer aus Kärnten wird zur Last gelegt, er habe den Bootslenker nicht von der Weiterfahrt abgehalten, obwohl er erkennen konnte, dass der Bootslenker alkoholisiert war und dadurch fahrlässig den Tod einer anderen Person herbeigeführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.