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Aktuell - Klagenfurt
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Fortsetzung der Verhandlung

,,Die Stimme Gottes wollte es so”: Mani­pulation, Brand­stiftung und Mord

Klagenfurt/Villach – Am Dienstag, dem 21. Jänner 2020 wird von 9 bis 17 Uhr das Verfahrens gegen drei weibliche Erwachsene fortgesetzt, denen folgendes zur Last gelegt wird: Das Verbrechen des Mordes, die Verbrechen der Brandstiftung und das Vergehen des schweren und gewerbsmäßigen Betruges in verschiedenen Täterschaftsformen.

 2 Minuten Lesezeit (321 Wörter) | Änderung am 17.01.2020 - 14.22 Uhr

Als Okkultes Trio sind die drei Angeklagten in ganz Kärnten bekannt. Ihnen wird zur Last gelegt, das Verbrechen des Mordes, die Verbrechen der Brandstiftung sowie das Vergehen des schweren und gewerbsmäßigen Betruges in verschiedenen Täterschaftsformen begangen zu haben. Bereits am Anfang der Woche mussten sich die Angeklagten vor Gericht verantworten. Am 21. Jänner wird das Verfahren fortgesetzt.

Laut der Staatsanwaltschaft Klagenfurt habe die Hauptangeklagte ihre Betrugsopfer dazu gebracht, ihr enorme Bargeldsummen zu übergeben. Außerdem sei es ihr Ziel gewesen, als Alleinerbin der Opfer eingesetzt zu werden. Dafür manipulierte sie ihre vermeintlichen Opfer und Mitangeklagten. Außerdem soll sie die Familie und andere Bezugspersonen gegen ihre Opfer aufgehetzt haben, um diese zur Gänze zu isolieren und von ihr selbst abhängig zu machen.

„Auftrag direkt von Gott“

Gegenüber der Zweitangeklagten soll sie – laut Anklageschrift – eindringlich behauptet haben, dass „Gott durch sie sprechen und so der Menschheit konkrete Aufträge erteilen“ würde. Des weiteren habe eine Erblasserin sterben müssen, weil die Hauptangeklagte das Testament zu ihren Ungunsten ändern wollte und die vom Opfer „schlecht ausgehende Energie“ nur durch den Tod gereinigt werden konnte.

Die Erstangeklagte habe der Zweitangeklagten auch den Würgevorgang für den Mord praktisch vorgezeigt. Letztlich soll die Erstangeklagte als Bestimmungstäterin der Zweitangeklagten ein SMS in Großbuchstaben mit dem neuerlichen Mordauftrag versendet haben, indem sie vorgab, dass dieser Auftrag direkt von Gott stammen würde.

,,Geistig abnorme Rechtsbrecher”?

Der Hauptangeklagten wird weiters zur Last gelegt, die Zweitangeklagte zu mehreren Brandstiftungen gebracht zu haben. Das gesamte Handeln der Haupttäterin sei darauf ausgerichtet gewesen, ihre Opfer und auch die Mitangeklagten zu manipulieren und unter Druck zu setzen, damit sie die Straftaten begehen. Sie selbst sei darauf bedacht gewesen, nicht damit in Verbindung gebracht zu werden.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat unter anderem beantragt, die Hauptangeklagte und eine der beiden Mitangeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.