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Manipulation, Brandstiftung, Mord

Das okkulte Trio wurde schuldig ge­sprochen

Klagenfurt & Villach – Am Dienstag, dem 21. Jänner 2020, wurde der Prozess rund um das okkulte Frauentrio aus dem Raum Villach fortgesetzt. Unter anderem wurde den Frauen das Verbrechen des Mordes, die Verbrechen der Brandstiftung und das Vergehen des schweren und gewerbsmäßigen Betruges in verschiedenen Täterschaftsformen zur Last gelegt.

 3 Minuten Lesezeit (426 Wörter)

Die Geschichte rund um das okkulte Frauentrio aus dem Raum Villach geht weiter. Bereits vor einigen Tagen mussten sich die Angeklagten vor Gericht verantworten. Heute, Dienstag, am 21. Jänner 2020, wurde von 9 bis 17 Uhr das Verfahren gegen die drei fortgesetzt. Unter anderem wurde ihnen das Verbrechen des Mordes, die Verbrechen der Brandstiftung und das Vergehen des schweren und gewerbsmäßigen Betruges in verschiedenen Täterschaftsformen zur Last gelegt.

Manipulation, Brandstiftung, Mord

Laut der Staatsanwaltschaft Klagenfurt habe die Hauptangeklagte ihre Betrugsopfer dazu gebracht, ihr enorme Bargeldsummen zu übergeben. Außerdem sei es ihr Ziel gewesen, als Alleinerbin der Opfer eingesetzt zu werden. Dafür manipulierte sie ihre vermeintlichen Opfer und Mitangeklagten. Gegenüber der Zweitangeklagten soll die Hauptangeklagte – laut Anklageschrift – eindringlich behauptet haben, dass „Gott durch sie sprechen und so der Menschheit konkrete Aufträge erteilen“ würde. Des Weiteren habe eine Erblasserin sterben müssen, weil die Hauptangeklagte das Testament zu ihren Ungunsten ändern wollte und die vom Opfer „schlecht ausgehende Energie“ nur durch den Tod gereinigt werden konnte. Der Hauptangeklagten wird weiters zur Last gelegt, die Zweitangeklagte zu mehreren Brandstiftungen gebracht zu haben.

Das okkulte Trio ist zurechnungsfähig

Wie Medien berichten, soll der Sachverständige Peter Hofmann bereits zu Beginn der Verhandlung alle drei Frauen als zurechnungsfähig erklärt haben. Für die Haupt- und Zweitangeklagte wurde jedoch im Falle einer Anklage, die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfohlen. Es bestehe die Gefahr, dass die Angeklagten erneut zu solchen Taten fähig wären. Laut Medienberichten, soll die Zweitangeklagte den Mord während der Verhandlung gestanden haben. Dieser soll jedoch von der Hauptangeklagten in Auftrag gegeben worden sein. Die Drittangeklagte gestand wiederum Betrug sowie Mithilfe bei der Brandstiftung. Bevor die Geschworenen sich zur Beratung zurückzogen, sollen die drei Frauen beteuert haben, dass sie ihre Taten bereuen würden.

Urteile wurden verkündet: Schuldig

Gegen 15 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Diese dauerte mehrere Stunden. Um zirka 19.30 Uhr wurden die Urteile verkündet. Wie Medien berichten, wurde die Hauptangeklagte aufgrund der Anstiftung zum Mord, der Anstiftung zur Brandstiftung und des Betrugs schuldig gesprochen. Die Frau wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Wegen Mordes und Brandstiftung wurde die Zweitangeklagte schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Auch für die Dritte im Bunde folgte, laut Medienberichten, ein Schuldspruch wegen der Mithilfe bei den Brandstiftungen sowie aufgrund schweren Betruges. Die Frau wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.