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Elektroautos schonen nicht nur die Umwelt, sie werden auch staatlich gefördert. Mehr dazu erfährst du hier.
SYMBOLFOTO Elektroautos schonen nicht nur die Umwelt, sie werden auch staatlich gefördert. Mehr dazu erfährst du hier. © fotolia.com BERLINSTOCK
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Die Confida-Steuertipps

Welche steuerlichen Vorteile bringt ein E-Auto mit sich?

Kärnten – Beim Thema Elektrofahrzeuge gehen die Meinungen auseinander. Manch einer hält sie für effizienter wie konventionelle Kraftfahrzeuge und glaubt, dass sie damit wesentlich weniger Energie verbrauchen. Unbestritten ist, dass E-Autos immer beliebter werden und auch gewisse steuerliche Vorteile mit sich bringen. Wir haben mit Steuerexperten Mag. Martin Zankl von CONFIDA Villach über die wichtigsten Punkte gesprochen.

 5 Minuten Lesezeit (687 Wörter)

Elektroautos werden für die Mobilität immer wichtiger. Viele E-Auto-Lenker sind davon überzeugt, dass die CO2-Emissionen im gesamten Lebenszyklus eines Elektrofahrzeuges (Produktion, Betrieb, Energiebereitstellung, Entsorgung) je nach eingesetztem Strom um 75 bis 90 Prozent geringer sind als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Einen weiteren Vorteil sehen E-Auto-Fans darin, dass der benötigte Strom für das Laden der Elektrofahrzeuge aus erneuerbaren Energien (Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik, Biomasse etc.) bereitgestellt werden kann. Daher ist für sie klar, dass die Nutzung von Elektrofahrzeugen somit zur Verbesserung der Klimabilanz beiträgt, insbesondere bei Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass Elektrofahrzeuge überschüssigen Strom, z.B. aus Windkraft, speichern können und damit die Produktionsanlagen für erneuerbaren Strom noch besser genutzt werden können.

Steuererleichterungen

Reine Elektrofahrzeuge sind sowohl von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. “Fahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor, sogenannte Plug-In-Hybride, sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig”, weiß Steuerexperte Zankl. Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug (von 1,5 bis 2 Prozent, je nach Fahrzeug) auf Null. “Rein elektrische PKW sind bis zu einem Anschaffungspreis von 40.000 Euro vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden”, so Zankl. Zusätzlich gilt auch für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, dass kein Sachbezug (LStR 2002 – Wartungserlass 2016, Rz 175) vorliegt, sofern der Strombezug am Abgabeort gratis ist. “Die Kombination dieser steuerlichen Vorteile und der Fördermaßnahmen für Betriebe ermöglicht es bereits heute, in vielen Anwendungsfällen Elektrofahrzeuge wirtschaftlich einzusetzen”, erfahren wir.

E-Mobilitätsoffensive

Um den Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, haben Nachhaltigkeits- und Verkehrsministerium in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und dem österreichischen Sportfachhandel zur Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie #mission2030 eine E-Mobilitätsoffensive gestartet.

Förderungen beim Kauf von Privatfahrzeugen

In den Jahren 2019 und 2020 wird die Anschaffung von Elektro-Pkw, Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern sowie von (E-)Lastfahrrädern für den privaten Einsatz unterstützt. “Der Kauf eines Elektro-PKW mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges wird mit 3.000 Euro gefördert”, weiß der Steuerexperte. Plug-in-Hybride und Range Extender mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern erhalten eine Förderung in Höhe von 1.500 Euro. Modelle mit einem Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) von mehr als 50.000 Euro sowie Plug-in-Hybride und Range Extender mit Dieselantrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.

E-Mobilitätsförderungen für Betriebe und Vereine

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine werden beim Kauf sämtlicher Elektro Fahrzeugkategorien, beim Auf- und Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur, E-Mobilitätsmanagement und elektrischer Fuhrparks finanziell unterstützt. “Beispielsweise beträgt die Förderung beim Kauf eines Elektro-PKW mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges 3.000 Euro”, so Zankl. Plug-in-Hybride und Range Extender werden mit 1.500 Euro unterstützt und der Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen kann mit bis zu 10.000 Euro pro Ladestation gefördert werden.

Die Online-Registrierung bzw. die Einreichung von Förderungsanträgen ist seit dem 1. März 2019 möglich. Detaillierte Informationen dazu findest du auf den Seiten der Umweltförderung.

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting

Mag. Martin Zankl, CONFIDA, ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at
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