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Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt:

Okkultes Trio: Mörderin soll lebens­lang hinter Gitter

Klagenfurt & Villach – Vor wenigen Tagen ging der Prozess rund um das okkulte Frauentrio aus dem Raum Villach zu Ende. Die Hauptangeklagte wurde zu lebenslanger Haft, die zweite Frau zu 20 Jahren und die dritte im Bunde zu drei Jahren Haft verurteilt. Gegen zwei Urteile hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung eingelegt.

 2 Minuten Lesezeit (287 Wörter) | Änderung am 24.01.2020 - 16.57 Uhr

Den Frauen wurde das Verbrechen des Mordes, die Verbrechen der Brandstiftung und das Vergehen des schweren und gewerbsmäßigen Betruges in verschiedenen Täterschaftsformen zur Last gelegt. Die Hauptangeklagte aufgrund der Anstiftung zum Mord, der Anstiftung zur Brandstiftung und des Betrugs vom Gericht schuldig gesprochen. Die Frau wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Wegen Mordes und Brandstiftung wurde die 44-jährige Zweitangeklagte schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Auch für die 62-jährige Dritte im Bunde folgte ein Schuldspruch wegen der Mithilfe bei den Brandstiftungen sowie aufgrund schweren Betruges. Die Frau wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Berufung durch Staatsanwaltschaft

Mit den Urteilen will sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht zufriedengeben. Wie uns Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse bestätigt, wurde gegen zwei Urteile Berufung eingelegt. So fordert die Anklagebehörde auch für die 44-Jährige eine lebenslange Haft und eine höhere Strafe für die Drittangeklagte. “Für die ihr vorgeworfenen Taten sieht der Strafrahmen sechs Monate bis 10 Jahre vor”, so Frimmel-Hesse gegenüber 5 Minuten.

“Im Auftrag von Gott”

Die Hauptangeklagte hatte ihre Betrugsopfer dazu gebracht, ihr enorme Bargeldsummen zu übergeben. Es sei ihr Ziel gewesen, als Alleinerbin der Opfer eingesetzt zu werden. Dafür manipulierte sie ihre vermeintlichen Opfer und Mitangeklagten. Gegenüber der Zweitangeklagten soll die Hauptangeklagte – laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft – eindringlich behauptet haben, dass „Gott durch sie sprechen und so der Menschheit konkrete Aufträge erteilen“ würde. Des Weiteren habe eine Erblasserin sterben müssen, weil die Hauptangeklagte das Testament zu ihren Ungunsten ändern wollte und die vom Opfer „schlecht ausgehende Energie“ nur durch den Tod gereinigt werden konnte.