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Wirtschaft - Kärnten
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Beantragung ab 1. März möglich

Neu: 100.000 Euro Förderung gibt es für unsere Nahversorger

Kärnten – Das Unterstützungspaket für ländliche Nahversorger, Bäcker und Fleischer, die mit den Folgen der Abwanderung und schwindender Kaufkraft zu kämpfen haben kann ab 1. März beantragt werden.

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Immer wieder müssen Nahversorger, Bäcker und Fleischer in Landgemeinden zusperren – wie erst vor wenigen Tagen in der Mölltaler Gemeinde Mörtschach. Meist fehlt es an einem Nachfolger oder die wirtschaftliche Situation zwingt die Betreiber zur Schließung. Denn mit dem Rückgang der Landbevölkerung schwindet auch die Kaufkraft in den kleinen Orten. Dazu kommt, dass viele Landbewohner zum Arbeiten in Ballungszentren pendeln müssen, wo sie meist auch gleich ihre Einkäufe erledigen. „Das hat zur Folge, dass der Überlebenskampf der kleinen Nahversorger immer härter wird“, sagt der für Regionalentwicklung zuständige Landesrat Martin Gruber. Dabei sind die Nahversorger im ländlichen Raum mehr als nur Lebensmittelgeschäfte: Sie sind eine Basisinfrastruktur, sichern Jobs am Land und haben auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion.

Bis zu 3.000 Euro pro Betrieb

Aus diesem Grund haben die beiden Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig jetzt ein Nahversorger-Paket geschnürt. 100.000 Euro stehen als Erstdotierung dafür pro Jahr zur Verfügung. Zumindest für die Dauer von drei Jahren soll es das Paket geben. Die Mittel dafür kommen aus dem Gewerbe- und Agrarreferat sowie der Regionalentwicklung des Landes. „Wir wollen unsere Nahversorger entlasten und gleichzeitig mehr heimische Lebensmittel in die Regale bringen“, sagt Agrarreferent Gruber. Pro Betrieb werden jährlich insgesamt 3.000 Euro an Unterstützung zur Verfügung gestellt. Zum einen in Form eines „Entlastungs-Bonus“, zum anderen durch Marketingleistungen. „Mit dem Bonus, der über die Wirtschaftskammer Kärnten ausgezahlt wird, können die Betriebe Fixkosten wie etwa Sozialversicherungsbeiträge begleichen oder Investitionen tätigen“, erklärt Wirtschaftslandesrat Schuschnig.

Beantragung ab 1. März 2020 möglich

Die genauen Abwicklungsbedingungen werden jetzt ausgearbeitet. Anspruchsberechtigt werden neben kleinen Lebensmittelgeschäften auch ländliche Fleischereien und Bäckereien sein. Ab 1. März 2020 kann man die Unterstützung beantragen. „Damit setzen wir einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Betriebe in den Regionen“, so Schuschnig. Jeder Betrieb, der das Nahversorger-Paket in Anspruch nehmen möchte, verpflichtet sich, eine vorgeschriebene Menge an Genussland Kärnten-zertifizierten Produkten ins Sortiment zu nehmen sowie eine entsprechende Regalfläche für regionale Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. „Im Gegenzug stellen wir dem Nahversorger das Genussland Kärnten als starken Partner zur Seite, das für den Betrieb ein umfassendes Marketingpaket schnürt“, informiert Gruber. Die Werbemaßnahmen sollen vom Regalbranding über Tragetaschen bis hin zur Bewerbung auf Websites und in Magazinen reichen.

„Die Vernunft hat gesiegt“

Zufrieden zeigt sich heute FPÖ Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann über die Wiedereinführung einer Nahversorger-Förderung durch das Land Kärnten. „Dem Druck der Freiheitlichen durch entsprechende Initiativen im Kärntner Landtag wurde schließlich doch nachgegeben und die Vernunft hat gesiegt“, freut sich der FPÖ-Chef, der darauf verweist, dass die Abschaffung der Nahversorger-Förderung im Jahr 2018 die Aushöhlung des ländlichen Raumes leider noch mehr forciert habe.

Zu begreifen, dass die Nahversorger für die Bevölkerung in den Kärntner Tälern und Gemeinden lebenswichtig sind, da sie nicht nur Lebensmittel anbieten, sondern zur Basisinfrastruktur zählen, die auch Arbeitsplätze bietet, habe leider zwei unwiederbringliche Jahre benötigt, schließt Darmann.