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Landwirt vor Gericht:

Schmerzge­plagte Kuh in der prallen Sonne liegen ge­lassen

Kärnten – Am Dienstag, dem 4. Februar 2020, muss sich ein Landwirt vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei verantworten. Der Mann soll im Juni 2019 eine völlig erschöpfte und schmerzgeplagte Kuh nach der Totgeburt ihres Kalbes in der prallen Sonne liegen gelassen haben. 

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (95 Wörter) | Änderung am 06.02.2020 - 14.12 Uhr

Dem Landwirt wird zur Last gelegt, im Juni 2019 einer nach der Totgeburt ihres Kalbes völlig erschöpfte und schmerzgeplagte Kuh an der prallen Sonne liegen gelassen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte es eine Lufttemperatur von etwa 28 Grad.

Kein Wasser, keine Beschattung oder Schmerzbekämpfung

Der Mann stellte der Kuh weder eine Tränke noch Beschattung zur Verfügung. Das Tier bekam auch keine Schmerzbekämpfung oder veterinärmedizinische Intervention. Aus diesem Grund muss sich der Bauer nun vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Zum Richter wurde Mag. Ute Lambauer bestimmt. Es gilt die Unschuldsvermutung.