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Leben - Kärnten
Mit der Online-Petition soll für ein härteres Gesetz gegen Tierquälerei gekämpft werden.
Mit der Online-Petition soll für ein härteres Gesetz gegen Tierquälerei gekämpft werden. © facebook/KK

Immer noch Hunde vermisst:

Tote Hunde: Petition fordert Höchst­strafe

Klagenfurt/Wolfsberg – Im vergangenen Sommer berichteten wir über eine grausame Tat im Bezirk Wolfsberg. Auf einem Anwesen wurden dort 35 tote Hunde gefunden, darunter auch mehrere Welpen. Eine Klagenfurterin wurde angezeigt. Nun sorgt eine Online-Petition für Aufsehen, die die Höchststrafe für die Angeklagte fordert.

 3 Minuten Lesezeit (428 Wörter) | Änderung am 03.02.2020 - 14.42 Uhr

Im Juli 2019 wurde der grausame Fall der 35 toten Hunde bis weit über die Grenzen Kärntens hin bekannt. Auf einem Gründstück im Bezirk Wolfsberg wurden damals die leblosen Tiere, zum Teil noch im Welpenalter, in Plastiksäcken verpackt vorgefunden. Eine 38-jährige Klagenfurterin wurde damals bei der Bezirkshauptmannschaft und der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Ihr gehörten die Tiere, beziehungsweise wurden sie ihr zur Pflege überlassen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Online-Petition fordert Höchststrafe

Die grausame Tat erschütterte anscheinend viele Tierliebhaberinnen und Tierliebhaber. Immer noch wird auf Facebook nach vermissten Hunden gesucht. Viele Hundebesitzer seien noch im Unklaren, ob ihre Hunde unter den aufgefundenen Kadavern waren, wie aus den oft traurigen und wütenden Kommentare auf Facebook hervorgeht.

Auf einer eigens eingerichteten Facebook-Seite wird nun aktuell um Unterstützung gebeten. Eine 5-Minuten-Leserin machte darauf aufmerksam. Sie meinte: “Wir kämpfen für ein härteres Gesetz gegen Tierquälerei!” Mittels einer Petition wird die Höchststrafe für die 38-jährige Klagenfurterin gefordert. Im Petitionstext ist zu lesen: “Ämter und Behörden versagten in diesem Fall total. Es wurde bereits seit 2014 mehrfach auf die Missstände hingewiesen.”

Die Petition

Über 900 Unterschriften konnten mit der Petition schon gesammelt werden. Das nächste Ziel (1.000 Unterschriften) ist bald erreicht. Hier findet ihr die Petition.

Höchststrafe: Zwei Jahre

Der angeklagten Klagenfurterin drohen im Fall eines Schuldspruches höchstens zwei Jahre Haft. Das entspricht der Höchststrafe nach Paragraf 222 des Strafgesetzbuches zur Tierquälerei. Auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde erklärt: “Die Anzahl der Hunde wirkt sich nicht auf die generelle Höchststrafe aus.” Sehr wohl wirke sich die Zahl jedoch auf das Ausmaß der Strafe aus, das jedoch die Höchststrafe von zwei Jahren nicht überschreiten kann. Die Dauer der Haftstafe sorgt zwar für Kritik, die Verfasser der Petition fordern aber, zumindest diese Strafe zu verhängen und insgesamt härter gegen Tierquälerei vorzugehen.

Wieder auf der Suche nach Hunden?

Auf Social-Media-Plattformen sorgten auch vor ein paar Wochen Warnungen von Hundebesitzern für Aufsehen. Darin war zu lesen, dass die angeklagte Klagenfurterin möglicherweise wieder auf der Suche nach Hunden ist.

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