Missbrauch, Nötigung und pornografische Darstellung:
13-Jährige missbraucht: Junge Kärntnerin morgen vor Gericht
Klagenfurt – Morgen Nachmittag muss sich eine 19-jährige Kärntnerin dem Richter am Landesgericht Klagenfurt stellen. Ihr wird zur Last gelegt, einem Erwachsenen aus Deutschland dabei geholfen zu haben, ein damals 13-jähriges Mädchen in einem Hotel in Deutschland sexuell zu missbrauchen. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
Eine 19-jährige Kärntnerin soll einem Mann aus Deutschland dabei geholfen haben, ein 13-jähriges Mädchen in einem Hotel in Deutschland sexuell zu missbrauchen. Wir haben berichtet. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte damals, dass die Kärntnerin wegen schwerem sexuellen Missbrauchs und pornografischer Darstellung von Unmündigen angezeigt wurde. Am morgigen Mittwoch, dem 19. Februar, wird die Verhandlung am Nachmittag am Landesgericht Klagenfurt stattfinden.
Schläge mit Eisenkette gefordert
Der jungen Erwachsenen wird zur Last gelegt, von Fürnitz aus das Hotelzimmer in Deutschland, in dem das damals 13-jährige Mädchen missbraucht wurde, ausgesucht zu haben. Außerdem soll sie den Kontakt mit dem Mädchen über das Internet hergestellt und den Erwachsenen aufgefordert haben, dem Mädchen fünf Schläge mit einer Eisenkette zuzufügen.
Videomaterial und intime Fotos
Der Missbrauch sollte, wahrscheinlich auf Anforderung der Kärntnerin, gefilmt und ihr in weiterer Folge zugeschickt werden. Außerdem wird der 19-Jährigen zur Last gelegt, bewusst und gewollt im Zusammenwirken mit dem Erwachsenen, der im April vor einem deutschen Gericht steht, dem Opfer durch gefährliche Drohungen Angst eingeflöß zu haben. Zum Beispiel durch eine per Whatsapp übermittelte Nachricht, in der gedroht wurde, ihre Eltern von dem Vorfall in Kenntnis zu setzen. Außerdem soll das damals 13-jährige Mädchen zu einer Handlung, nämlich dem Senden eines Fotos ihres Genitalbereiches, genötigt worden sein.
Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt
Morgen Nachmittag wird die Kärntnerin vor Richter Uwe Dumpelnik am Landesgericht Klagenfurt treten. Laut Medienberichten soll sich das mögliche Strafmaß auf null bis fünf Jahre beschränken, da die Kärntnerin zum Zeitpunkt des Verbrechens erst 17 Jahre alt war. Für die Angeklagte gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.