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Leben - Villach
Seit 18 Jahren bemalt der Hüttenwirt seine Kühe. Der Gastronom will sich weiterhin für den Tierschutz einsetzen!
Seit 18 Jahren bemalt der Hüttenwirt seine Kühe. Der Gastronom will sich weiterhin für den Tierschutz einsetzen! © Region Villach Tourismus / Adrian Hipp

Geldstrafe aufgehoben:

Bemalte Kuh­haut: Almwirt muss nicht zahlen

Villach – Bemalten Kühe als Attraktion. Seit 18 Jahren grasen die Nutztiere von Hüttenwirt Johann Maier bereits als "lebende Speisekarte" auf der Neugarten Almseehütte. Der Verein gegen Tierfabriken VGT Kärnten hat den Wirt angezeigt und von der Bezirkshauptmannschaft wurde eine Strafe von 330 Euro verhängt - wir haben berichtet. Doch der Wirt hat Einspruch erhoben und Recht bekommen. Er möchte sich nun für den Tierschutz einsetzen!

 2 Minuten Lesezeit (307 Wörter) | Änderung am 22.02.2020 - 15.45 Uhr

Der bekannte Gastronom hat jahrelang seine Kühe mit Naturmalfarbe bepinselt und die Tiere als lebende Speisekarte auf die Weide geschickt. Die bemalten Kühe sorgten für so manchen Schmunzler bei den Besuchern und galt als Attraktion. Gar nicht zum Lachen fand der Verein gegen Tierfabriken VGT diese Aktion und verklagte den Hüttenwirt, weil sie die Würde des Tieres verletzt sahen. Dem kreativen Bauern flatterte von der Bezirkshauptmannschaft eine Strafe von 330 Euro ins Haus. Daraufhin hat Maier beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingebracht. Sollte die Strafe aufrecht bleiben, wollte Maier sogar bis zum Verfassungsgerichtshof gehen. Doch dies ist nun nicht mehr nötig!

Strafe aufgehoben

Bei der Verhandlung im Dezember beteuerte der Landwirt, dass es seinen Kühen gut gehe und sie nicht unter dem Anmalen leiden würden. “Die Tiere werden im Juni einmalig bemalt. Das ganze Prozedere dauert nur 20 Minuten und die Bio-Hennafarbe ist vollkommen unbedenklich für die Kuhhaut”, versichert Maier bei einem 5 Minuten-Interview im Dezember. Das derzeitige Gesetz besagt, dass das Färben von Haut, Federn und Fell von Tieren verboten ist. Nun liegt das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes vor, der Landwirt muss die Strafe nicht bezahlen.

Landwirt will sich für Tierschutz einsetzen

Doch mit der Aufhebung der Strafe ist Maier doch nicht ganz zufrieden. “Vielleicht hätten wir beim Verfassungsgerichtshof eine Verschärfung des Gesetzes bewirken können”, so Maier nachdenklich. “Bei mir wurde da ganz genau hingeschaut, obwohl meine Tiere nicht darunter leiden. Was ist mit den ganzen Tierschauen, wo Kühe und andere Lebewesen stundenlang stillstehen müssen, frisiert und gefärbt werden? Oder mit den Tiertransporten, wo Tiere zusammengepfercht stundenlang transportiert werden?”, fragt sich der Gastronom. Seine Tiere will Maier trotzdem bemalen, jedoch nicht mehr zu Werbezwecken. “Dazu werde ich mir erst Gedanken machen. Vielleicht schreibe ich ,Gegen Tiertransporte‘ auf meine Kühe”, sagt Maier abschließend.