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Angeklagte geständig:

Tierquälerin zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt

Klagenfurt – Nachdem eine Kärntnerin mehrere Male nicht zu ihrem Prozess am Klagenfurter Landesgericht erschienen war, trat sie am heutigen Montag, dem 2. März, vor den Richter. Ihr wurde zur Last gelegt, im vergangenen Jahr einen Hund mindestens drei Tage lang ohne Futter und Wasser in einer Villacher Wohnung eingesperrt zu haben. Bei dem heutigen Prozess wurde die Kärntnerin zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (94 Wörter) | Änderung am 02.03.2020 - 17.33 Uhr

Ab September 2019 soll die Kärntnerin in Villach dem ihr zur Beaufsichtigung überlassenen Hund unnötige Qualen zugefügt zu haben. Die Frau hatte den Hund zumindest drei Tage in ihrer Wohnung eingeschlossen, ohne ihn hinreichend mit Futter und Flüssigkeit zu versorgen. Laut Polizeiberichten wurde der Hund damals verwahrlost und mit Hundekot beschmutzt vorgefunden. Wir haben berichtet.

Vier Monate bedingte Haft

Nach dem mehrmaligen Aufschieben des Prozesses wurde die Kärntnerin am heutigen Montag zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.