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Verbrechen nach § 3g Verbotsgesetz:

Angeklagter soll national­sozialis­tische Bei­träge gepostet haben

Klagenfurt – Der Angeklagte soll sich einerseits im Internet und andererseits durch einschlägige Tätowierungen im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt zu haben. Am Montag, dem 9. März 2020, muss er sich nun vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (90 Wörter) | Änderung am 08.03.2020 - 17.13 Uhr

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich einerseits im Internet, andererseits durch einschlägige Tätowierungen auf seinem rechten Unterarm im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt zu haben. Unter anderem habe er im Jänner 2018 auf der Seite „Stolze FPÖ-Wähler“ einen Beitrag der Plattform „unzensuriert.at“ eingestellt, indem er für Islamisten die Konzentrationslager wieder öffnen lassen wollte.

Verhandlung am Montag

Am Montag, dem 9. März 2020, muss er sich nun wegen der Verbrechen nach § 3g Verbotsgesetz verantworten. Zum Richter wurde Mag. Gerhard Pöllinger-Sorré bestimmt. Es gilt die Unschuldsvermutung.