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Familienvater bekannte sich schuldig:

18 Monate unbedingte Haft wegen Wieder­betätigung

Klagenfurt – Ein 31-jähriger Familienvater wurde am heutigen Montag, dem 9. März, am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, im Internet und durch einschlägige Tätowierungen im nationalsozialistischen Sinne Wiederbetätigung begangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 1 Minuten Lesezeit (145 Wörter) | Änderung am 09.03.2020 - 12.41 Uhr

Unter anderem hatte der 31-jährige Kärntner im Jänner 2018 auf der Seite „Stolze FPÖ-Wähler“ einen Beitrag der Plattform „unzensuriert.at“ geteilt, in dem er für Islamisten die Konzentrationslager wieder öffnen lassen wollte. Außerdem hat er Tätowierungen am Unterarm, die mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht werden konnten. Er wurde wegen Verbrechen nach § 3g des Verbotsgesetzes angezeigt.

18 Monate unbedingte Haft

Bei der Verhandlung am Klagenfurter Landesgericht am heutigen Montag, dem 9. März, bekannte sich der Kärntner schuldig. Laut Medienberichten gab der Angeklagte auch zu, früher Anhänger der NS-Ideologie gewesen zu sein. Da der 31-Jährige sechsmal vorbestraft war, wurde eine unbedingte Haftstrafe über den Familienvater verhängt. Das Geständnis habe sich zwar mildernd auf das Strafmaß ausgewirkt, trotzdem wurde der 31-Jährige zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.