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Wirtschaft - Kärnten
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Corona-Kurzarbeitsmodell

Appell an Betriebe: „Bitte nicht kündigen, zuerst informieren!“

Kärnten – Am Sonntagnachmittag berieten WK, AK, IV, Gewerkschaft und AMS über die Umsetzung des Corona-Kurzarbeitsmodells: Anträge sind ab Montag möglich, auch online.

 2 Minuten Lesezeit (338 Wörter) | Änderung am 15.03.2020 - 22.09 Uhr

Bei einem kurzfristig einberufenen Gipfeltreffen klärten am Sonntagnachmittag die Kärntner Spitzen von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung, Gewerkschaftsbund gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice die weitere Vorgehensweise, um die Auswirkungen der massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der damit verbundenen Betriebsschließungen auf die Mitarbeiter und den Arbeitsmarkt abzufangen. Grundlage dafür bildet unter anderem das kurz zuvor vom österreichischen Nationalrat beschlossenen Corona-Kurzarbeitsmodell, das eine rasche Antragserledigung binnen 48 Stunden, eine Reduktion der Arbeitszeit bis auf null und eine hohe Nettoersatzrate – die Übernahme der Lohnkosten durch das AMS bis zu 90 Prozent – bringt.

Hilfspakete für Unternehemn

WK-Präsident Jürgen Mandl, AK-Präsident Günther Goach, IV-Präsident Timo Springer, ÖGB-Vorsitzender Hermann Lipitsch und AMS-Geschäftsführer Peter Wedenig betonten nach dem Gipfeltreffen, dass die Bundesregierung und die Sozialpartner auf Bundesebene binnen weniger Stunden ein praktikables Modell geschaffen hätten, um angesichts der massiven, aber notwendigen gesetzlichen Beschränkungen einerseits die Liquidität der Betriebe zu erhalten und andererseits den Arbeitsmarkt abzusichern. Das AMS werde ab morgen sämtliche Ressourcen darauf ausrichten, alle betroffenen Betriebe zu erfassen. Wedenig: „Mit einem Anruf oder einem E-Mail sind die Unternehmen für entsprechende Hilfspakete vorgemerkt, spätestens ab Dienstag gehen wir in die weitere Beratung, welche Lösung für den Betrieb die beste ist.“ Die erste Ansprechstelle für Betriebe sind dabei die regionalen AMS-Services für Unternehmen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Unternehmer auf der Homepage www.ams.at.

„Vor Kündigung Möglichkeiten prüfen“

Die Sozialpartner wiesen ausdrücklich darauf hin, dass trotz der ab morgen geltenden Ausgangsbeschränkungen der Weg in die Arbeit erlaubt sei bei allen Betrieben, die nicht behördlich geschlossen seien, wie zum Beispiel bei allen produzierenden Unternehmen. Hier herrsche Arbeitspflicht, wurde betont. Gemeinsam appellierten die Spitzen der Sozialpartnerschaft an die Unternehmen, die neuen Absicherungsmodelle in Betracht zu ziehen, um den Wirtschafts- und Lebensstandort langfristig vor Schaden zu bewahren: „Bevor Sie Ihre Mitarbeiter kündigen, prüfen Sie bitte die alternativen Möglichkeiten, die für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter viele Vorteile bieten.“