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Das Spazieren, Wandern oder Joggen im Freien ist noch erlaubt, sollte jedoch nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt, geschehen.
SYMBOLFOTO Das Spazieren, Wandern oder Joggen im Freien ist noch erlaubt, sollte jedoch nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt, geschehen. © 5min.at

Polizeikontrollen ab heute

Ausgangs­beschränkungen: Darf ich noch spazieren gehen?

Kärnten – Bundeskanzler Sebastian Kurz gab am gestrigen Sonntag bekannt, dass aufgrund der derzeitigen Situation in Österreich Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten. Ab dem heutigen Montag werden Polizeibeamte Menschengruppen in der Öffentlichkeit auflösen. Aber was bedeuten die Beschränkungen für die Kärntnerinnen und Kärntner? Darf man noch spazieren oder joggen gehen? Wir klären auf.

 3 Minuten Lesezeit (408 Wörter) | Änderung am 16.03.2020 - 08.44 Uhr

Ab dem heutigen Montag, dem 16. März, kontrolliert die Polizei in der Öffentlichkeit, ob das Versammlungsverbot und die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden. Im Bedarfsfall können dabei auch Verwaltungsstrafen drohen.

Einkaufen, Beruf und Hilfe für Ältere

Im Grunde gibt es nur drei Gründe, warum man sich derzeit im öffentlichen Raum aufhalten solle, meinte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz am gestrigen Sonntag. Dazu zählen die Versorgung der Grundbedürfnisse, also etwa um einkaufen zu gehen, unaufschiebbare berufliche Verpflichtungen und die Hilfe für ältere Personen, die sich nicht selbst versorgen können.

Spazieren und Sport

Es ist grundsätzlich noch erlaubt, auch abseits der drei Ausnahmen im öffentlichen Raum unterwegs zu sein, etwa für Spaziergänge. “Wenn sie die Notwendigkeit verspüren, an die frische Luft zu gehen, dann tun sie das”, so Sebastian Kurz bei der gestrigen Pressekonferenz. Dies sollte man aber nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt, machen. Grundsätzlich sei zu beachten, dass jegliche Aufenthalte im Freien und soziale Kontakte auf ein MInimum reduziert werden sollten.

Polizei löst größere Menschengruppen auf

Ab dem heutigen Montag werden auch in ganz Österreich Polizeibeamte die Augangsbeschränkungen kontrollieren. Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese von den Beamten darauf hingewiesen, “dass sie sich auflösen sollen”, hieß es im Kanzleramt.

Verwaltungsstrafen

Sollte man gegen das Versammlungsverbot, das Gruppierungen von über fünf Personen verbietet, verstoßen, drohen ab dem heutigen Montag auch Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Strafen sind etwa auch dann möglich, wenn man sich auf geschlossenen Spiel- oder Sportplätzen aufhält. Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro zu rechnen. Die Strafen sind im Epidemiegesetz geregelt (§39 und §40).

Neue Verordnungen im Bundesgesetzblatt

Am Sonntagabend wurden die Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit sind die von der Regierung angekündigten Ausgangsbeschränkungen ab dem heutigen Montag offiziell.