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Wirtschaft
Präsident Günther Goach und Mag. Susanne Kisslinger, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht geben Antworten
Präsident Günther Goach und Mag. Susanne Kisslinger, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht geben Antworten © KK

Nehmen Sie die Beratung der AK Kärnten in Anspruch:

Worauf müssen Be­schäftigte in der Corona-Krise achten?

Kärnten – Nach der ersten Woche Corona in Österreich ist klar: Es handelt sich um eine Krise bisher nie dagewesenen Ausmaßes. Das spürt auch die Arbeiterkammer Kärnten, bei der Telefon- und Fieberglasleitungen heißlaufen. AK-Präsident Günther Goach und Mag. Susanne Kisslinger, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht, geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 9 Minuten Lesezeit (1116 Wörter)

Die Arbeiterkammer Kärnten weist darauf hin, dass dieses Interview auf dem Wissensstand vom 19. März 2020 basiert. Es finden laufend Verhandlungen statt und neue Gesetze zur Bewältigung der Krise werden beschlossen!  Alle Informationen zum neuesten Stand finden Sie unter www.jobundcorona.at

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen.

Goach: Sehr gerne, die Information der Kärntner Beschäftigten ist aktuell unser dringlichstes Anliegen. Daher gleich zu Beginn: Unterschreiben Sie nichts, was nicht von Ihrem Betriebsrat, der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft geprüft wurde! Und, da es auch hier zu Missverständnissen kam und kommt: Bleiben Sie nicht unentschuldigt von der Arbeit fern!

Es heißt, dass man sich nur für „unaufschiebbare Berufsarbeit“ außer Haus begeben soll – wer entscheidet was „unaufschiebbar“ ist?

Kisslinger: Das entscheidet alleine der Arbeitgeber. Sie müssen sich jedenfalls arbeitsbereit erklären, um im Falle einer allfälligen Freistellung Ihren Entgeltfortzahlungsanspruch zu wahren.

Goach: Das wurde leider missverständlich kommuniziert. Fakt ist, jeder muss zur Arbeit gehen, wenn er mit seinem Dienstgeber nichts Anderes vereinbart hat.

Was könnte Beschäftigten jetzt zur Unterschrift vorgelegt werden?

Kisslinger: Wir sehen in der Beratung, dass es derzeit vor allem um einvernehmliche Auflösungen, zumeist in Verbindung mit einer Wiedereinstellungszusage, und Kurzarbeitsvereinbarungen geht. Dazu kommen aktuell die meisten Anfragen.

Goach: Wir arbeiten auf Hochdruck, alles persönlich zu beantworten, bitten aber um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt. Wir haben auf www.jobundcorona.at Fragen und Antworten übersichtlich zusammengestellt. Hier können Sie sich eine Erstinformation holen!

Soll ich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zustimmen, wenn ich eine Wiedereinstellungszusage habe?

Goach: Wir, alle Sozialpartner geschlossen, bitten Arbeitgeber, gelindere Maßnahmen zu ergreifen, um die aktuelle Krisensituation zu überbrücken. Ermöglichen Sie Homeoffice oder nehmen Sie das Corona-Kurzarbeitsmodell in Anspruch. Diese Maßnahmen haben schon während der Finanzkrise 2008/2009 beigetragen, Kündigungen zu vermeiden.

Kisslinger: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtlich zwar jederzeit möglich, sofern die entsprechenden Fristen und Formvorschriften erfüllt werden. Es sollte aber in jedem Fall die letztmögliche Alternative sein! Wir ersuchen hier dringend, dies nicht unverzüglich zu unterschreiben, sondern mit uns Kontakt aufzunehmen. Der Betrieb soll vorher alle Möglichkeiten, insbesondere die Möglichkeit von Kurzarbeit ausloten.

Warum darf ich als Selbstschutz nicht Zuhause bleiben?

Kisslinger: Grundsätzlich darf man nicht von der Arbeit fernbleiben, es sei denn, dass tatsächlich eine konkrete Ansteckungsgefahr besteht. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu Ansteckungen gekommen ist.

Goach: Die Bundesregierung hat hier eindeutige Anordnungen und Empfehlungen beschlossen, denen wir alle, zum Schutz möglichst vieler Menschen, nachkommen sollten – aber es können nicht alle Zuhause bleiben, da wir alle Lebensmittel, Gesundheitsversorgung und die Versorgung mit wichtigen Diensten wie Müllabfuhr, Energie etc. brauchen. Ich appelliere an alle Unternehmen, mit dieser harten Lage fair umzugehen und das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vordergrund zu stellen.

Wenn in meinem Betrieb ein Corona-Fall auftaucht – was ist dann?

Kisslinger: Besteht in einem Betrieb ein konkreter Corona-Fall, so leisten Sie bitte den Anweisungen der Gesundheitsbehörde unbedingt Folge. Wird ihr Betrieb behördlich geschlossen, so behalten Sie den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie können auch von sich aus die Gesundheitsbehörde – unter 1450 – einschalten, sollte in Ihrem Arbeitsumfeld ein Fall bekannt werden.

Welche Schutzmaßnahmen muss meine Firma ergreifen?

Kisslinger: Jeder Betrieb hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und muss zweckmäßige Schutzmaßnahmen treffen, um eine Ansteckung zu vermeiden. Diese Schutzmaßnahmen müssen aber auch der Firma „zumutbar“ sein und hängen vom konkreten Infektionsrisiko ab.  Jemand mit viel Kundenkontakt hat etwa ein höheres Risiko, als jemand, der alleine im Büro arbeitet.

Goach: Wir empfehlen, dass Arbeitgeber sich von Arbeitsmedizinern und den Gesundheitsbehörden beraten lassen und die ausgesprochenen Empfehlungen umsetzen.

Die wichtigste Frage nach der Gesundheit ist natürlich die finanzielle – wann muss mir mein Dienstgeber meinen Lohn zahlen?

Kisslinger: Hier gibt es viele individuelle Fälle mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Hilfreich ist für eine Ersteinschätzung unser Schnelltest „Bekomme ich weiterhin mein Geld, wenn ich nicht zur Arbeit gehen kann?

Kurzarbeit ist in aller Munde – aber was heißt Kurzarbeit eigentlich?

Kisslinger: Von Kurzarbeit spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen (nicht saisonbedingten) Störungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und soll die Beschäftigten im Betrieb halten. Kündigungen sollen vermieden werden.

Goach: Die Corona-Kurzarbeit ist das Ergebnis arbeits- und lohnrechtlicher Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Das nachgebesserte Kurzarbeitsmodell ist ein noch nie dagewesener Kraftakt, der jetzt absolut notwendig war. Ich appelliere an alle Dienstgeber: Machen Sie von diesem attraktiven Modell Gebrauch!

Wie sieht es mit meinem Gehalt aus, wenn der Betrieb zusperrt oder Kurzarbeit vereinbart wurde?

Kisslinger: Wichtig ist: Unternehmen – auch wenn sie es versuchen – können sich nicht auf „höhere Gewalt“ berufen, und Ihnen einfach Ihr Geld nicht zahlen. Wenn Ihr Betrieb auf staatliche Anweisung hin schließt, ist weiter Lohn und Gehalt zu zahlen. Auch wenn Ihr Betrieb von sich aus zusperrt, müssen Sie weiterbezahlt bekommen. Dasselbe gilt für Kurzarbeit – mit wirklich günstigen Konditionen für den Dienstgeber.

Goach: Arbeitgeber können jederzeit auf das Modell zurückgreifen: Ihre verringerte Arbeitszeit müssen Sie vom Unternehmen bezahlt bekommen. Das AMS ersetzt Ihnen den Rest auf bis zu 90 Prozent des Einkommens!

Gibt es Personen, für die ein Kündigungsschutz besteht?

Kisslinger: Die momentane Krise wirkt sich nicht auf bestehende kündigungsgeschützte Dienstverhältnisse aus. So müssen zum Beispiel bei begünstigt Behinderten, Dienstnehmerinnen in Mutterschutz oder Karenz bzw. Beschäftigte in Elternteilzeit der jeweilige Kündigungs- und Entlassungsschutz beachtet werden. Auch Betriebsräte fallen weiterhin unter diesen Kündigungsschutz, um auch während der Krise ihrer Interessensvertretungspflicht gerecht werden zu können.

Was möchten Sie den Kärntnerinnen und Kärntnern noch mitgeben?

Kisslinger: Nehmen Sie unser Beratungsangebot wahr, bevor Sie Schriftstücke unterschreiben. Auch in dieser Krise gelten die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Gerade in dieser Zeit ist die besonnene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtiger denn je.

Goach: Ich bin davon überzeugt, dass wir auch diese Krise meistern werden – je mehr Menschen ihren Teil dazu beitragen, desto besser. Ich danke allen, die jetzt ihren Beitrag leisten. Mein besonderer Dank gilt jenen, die jetzt die Stellung halten und allen, die in den Gesundheitsberufen an ihre Grenzen gehen. Danke auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AK Kärnten, die natürlich auch besonders gefordert sind.

Alle Informationen finden Sie unter: www.jobundcorona.at – eine Initiative der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.