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Politik - Kärnten
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"Änderung Telekommunikationsgesetz"

Oberrauner: „Tele­kom­muni­kations­be­treiber sollen SMS-War­nungen ver­breiten“

Kärnten – In ihrer aktuellen Aussendung hält es die SPÖ-Bereichssprecherin für Digitalisierung, Petra Oberrauner, für sinnvoll, die Ressourcen der Telekommunikationsbetreiber während der Coronakrise zu nutzen. Die Bundesregierung möchte Warnungen an die KundInnen weiterverbreiten. Die Regierungsparteien ändern dazu das Telekommunikationsgesetz.

 1 Minuten Lesezeit (128 Wörter) | Änderung am 21.03.2020 - 19.42 Uhr

Wichtig sei jedoch für die SPÖ-Abgeordnete, dass diese Regelung befristet sei und es Transparenz gebe: „Eine derart weitreichende Ermächtigung der Regierung muss zeitlich klar begrenzt werden. Außerdem muss nachvollziehbar sein, wann und zu welchem Zweck die Regierung Warnungen an Teile der Bevölkerung verschickt“, unterstreicht Oberrauner.

Oberrauner: “Nur Bundesorgane sollten SMS-Warnungen verbreiten”

Sie schlägt vor, dass die Betreiber erfolgte Warnungen auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite veröffentlichen. Die neue Regelung sehe allerdings, laut Oberrauner, auch vor, dass die Regierung diese Befugnis auf andere Organe delegieren könne. Hier vermisse die Bereichssprecherin, die von der Verfassung gebotene Bestimmtheit: „Ich erwarte von der Regierung, dass sie das Delegierungsrecht rasch konkretisiert. Es sollten nur funktionelle Bundesorgane damit beauftragt werden können, SMS-Warnungen verbreiten zu lassen.“