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Leben - Kärnten
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In Zeiten von Corona:

,,Mama, wann darf ich Papa wiedersehen?”

Kärnten – Die Corona-Krise hat auch gravierende Auswirkungen auf tausende Scheidungskinder und ihre Eltern. Bei vielen herrscht Unsicherheit, ob man sein Kind noch besuchen darf, wenn es nicht im selben Haushalt lebt. Hilfe bietet unter anderem der Verein „Väter für Recht - Gemeinsam für unsere Kinder“.

 1 Minuten Lesezeit (153 Wörter) | Änderung am 22.03.2020 - 19.17 Uhr

„Als Verein der sich für das verstärkte Kontaktrecht nach Trennungen und Scheidungen von Vätern zu ihren Kindern einsetzt, sehen wir es auch als unsere Verpflichtung an, Sie über die Auswirkungen des Coronavirus auf diese Thematik zu informieren“, meldete sich Clemens Costisella, Landesobmann des Vereins „Väter für Recht Gemeinsam für unsere Kinder“, bei uns.

,,Es ergibt sich eine Kindesentfremdung”

,,Das Problem, das sich auf Grund der aktuellen Situation und bei einer weiter bestehenden Ausgangsbeschränkung nach Trennungen oder Scheidungen ergibt, ist dass es durch den minimierten Kontakt zu dem nicht im gleichen Haushalt lebenden Elternteil eine entsprechende Kindesentfremdung gibt”, erklärt Costisella gegenüber 5 Minuten.

,,Die Kärntner Eltern können sich an die für das Kontaktrecht zuständigen Bezirksgerichte wenden, oder aber an unseren Verein unter: 0681 / 811 21 824 oder unter der Mailadresse: [email protected]. Auch sind auf unserer Homepage immer alle aktuellen Informationen online” so Costisella.

 

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