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Wirtschaft - Kärnten
Bei der morgigen Sitzung der Kärntner Landesregierung soll das Unterstützungspaket beschlossen werden.
Bei der morgigen Sitzung der Kärntner Landesregierung soll das Unterstützungspaket beschlossen werden. © 5min.at

Förderung bis zu 50.000 Euro:

Land unterstützt heimische Betriebe mit Soforthilfe-Paket

Kärnten – Viele heimische Betriebe sind von der derzeitigen Situation besonders hart betroffen und vermelden große wirtschaftliche Einbußen. Um ihnen unter die Arme zu greifen, will das Land Kärnten morgen ein Unterstützungspaket beschließen. Besonders kleineren und mittleren Unternehmen soll damit geholfen werden.

 2 Minuten Lesezeit (354 Wörter)

Ein Unterstützungspaket für von der Coronakrise getroffene heimische Betriebe wird in der morgigen Sitzung der Kärntner Landesregierung beschlossen. Das kündigen Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, LHStv.in Gaby Schaunig und Wirtschaftsreferent Sebastian Schuschnig am heutigen Montag, dem 23. März, an. „Wer schnell hilft, hilft doppelt – dieser bekannte Spruch ist aktuell wie nie. Unternehmerinnen und Unternehmer sind mit Einnahmenausfällen von bis zu 100 Prozent konfrontiert. In so einer Situation muss man rasch und unbürokratisch agieren“, betont Kaiser. „Die KWF-Soforthilfe soll in erster Linie kleineren und mittleren Unternehmen Erleichterungen bringen“, erklärt Schaunig.

Die KWF-Soforthilfe

Die KWF-Soforthilfe richtet sich an Betriebe, die einen Überbrückungskredit aufnehmen und diesen von der Austria Wirtschaftsservice GmbH oder der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank im Zuge des „Coronavirus-Maßnahmenpakets“ mit einer Bundeshaftung besichern lassen. „Die dabei entstehenden Zinskosten und notwendige Liquidität können gerade für kleinere Betriebe sehr belastend sein. Genau hier setzen wir mit der KWF-Soforthilfe an“, erklärt Schaunig. „Uns geht es dabei um eine bestmögliche Abstimmung mit den Bundesförderschienen. Wir wollen nicht duplizieren, sondern ergänzen.“

Förderung bis zu 50.000 Euro

Die Förderung beträgt maximal zehn Prozent des neu aufzunehmenden Überbrückungskredits, mindestens jedoch 1.000 Euro. Die Maximalsumme pro Unternehmen beträgt 50.000 Euro. „Die Abwicklung erfolgt besonders unkompliziert: Die Antragstellung für die Bundesförderung wird vom KWF gleichzeitig als Antrag für die KWF-Soforthilfe anerkannt“, so Schaunig. Die KWF-Soforthilfe tritt rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft.

Schuschnig: “Jeder kann einen Beitrag leisten”

Mit diesem ersten Maßnahmenpaket werde, so Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Schuschnig, besonders den heimischen Tourismusunternehmen und Gastronomen unter die Arme gegriffen. „Diese Branche und die vielen Familienbetriebe sind von dieser Krise durch behördliche Schließungen besonders hart betroffen. Wir werden daher jetzt alles tun, um sie durch diese schwierige Zeit zu bringen“. Eine abgestimmte Vorgehensweise sei gerade in Krisen besonders wichtig. „Wir wollen das maximal Mögliche für die Kärntner Betriebe tun.“ Er appelliert auch an jeden einzelnen, „gerade jetzt bei heimischen Betrieben einzukaufen, damit der regionale Wirtschaftskreislauf dadurch gestärkt wird. Jeder von uns kann einen Beitrag leisten.“, so Schuschnig.