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Politik - Kärnten
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Für die Dauer der Bewegungseinschränkungen

LH Kaiser fordert Kindergarten­betreiber auf, Eltern­beiträge zu reduzieren

Kärnten – Geht es nach Kärntens Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser, dann sollen in Kärnten Eltern, deren Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen betreut werden, für die Dauer der Bewegungseinschränkungen nur 50 Prozent der eigentlichen Betreuungskosten zahlen. Diese Empfehlung richtet sich an Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen von Städten und Gemeinden sowie privaten Trägern.

 1 Minuten Lesezeit (235 Wörter) | Änderung am 26.03.2020 - 11.21 Uhr

„Ich appelliere eindringlich an alle Betreiber – öffentliche wie private –, in einer für alle ohnehin schwierigen Situation und aufgrund der zur Eindämmung des Coronavirus notwendigen Maßnahmen, die Eltern nicht noch zusätzlich finanziell zu be- sondern zu entlasten“, so Kaiser. Immerhin würden aufgrund der von der Bundesregierung vorgeschriebenen Maßnahmen viele Kinder bei ihren Eltern zuhause bleiben. „Daher wäre es auch unfair, ihnen die volle Höhe der Betreuungsbeiträge vorzuschreiben“, so Kaiser weiter. Das Land selbst könne keine Reduzierung der Beiträge verfügen, weil Festschreibung und Einhebung der Elternbeiträge den jeweiligen Betreibern obliegen. Das sind zum einen die Gemeinden und Städte sowie private Anbieter wie beispielsweise Diakonie, Hilfswerk, Caritas, Kindernest und andere.

Land gewährt Gruppenförderung

Um Betreibern bzw. Trägern – viele private haben ihre in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits zur Kurzarbeit angemeldet, für die der Staat die Kosten übernimmt – eine Reduzierung zu ermöglichen, würde das Land die Gruppenförderung weiterhin in vollem Umfang gewähren und das Kinderstipendium (66 Prozent der bisher anfallenden durchschnittlichen Elternbeiträge) anteilsmäßig weiter an die Betreiber auszahlen, auch wenn nicht alle gemeldeten Kinder täglich anwesend sind.

Den Eltern rät Kaiser, ihre Kinder jedenfalls nicht abzumelden, da sie damit einen sicheren Betreuungsplatz verlieren würden und es keine Garantie seitens der Betreiber für einen Platz nach der Coronakrise gebe.