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Wirtschaft - Kärnten
Unternehmerinnen und Unternehmern werden durch das Projekt finanziell unterstützt und können ihre Geschäftsideen in einem Geschäftslokal darbieten.
Unternehmerinnen und Unternehmern werden durch das Projekt finanziell unterstützt und können ihre Geschäftsideen in einem Geschäftslokal darbieten. © pixabay

Anträge an Härtefall-Fonds ab heute 17 Uhr möglich

Soforthilfe für Kleinunternehmer startet: “Wir lassen niemanden im Stich” 

Kärnten – „Wer rasch hilft, hilft doppelt. Gerade die kleinen Betriebe sind von der Krise besonders betroffen und brauchen jetzt schnell und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung“, begrüßt heute, Freitag, Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig den von der Bundesregierung präsentieren Startschuss für den Härtefall-Fonds.

 3 Minuten Lesezeit (456 Wörter) | Änderung am 27.03.2020 - 11.25 Uhr

„Dieser Fonds hat das Ziel, die Existenz von all jenen zu sichern, die aufgrund der Corona-Krise keine Umsätze mehr haben. Es geht darum, dass sie weiterhin ihr Leben bestreiten können“, so Schuschnig. Die besonders stark von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Einzelunternehmer, Kleinunternehmer, Neuen Selbstständigen und Freien Dienstnehmer erhalten bis zu 6.000 Euro auf drei Monate als nicht rückzahlbaren Zuschuss. „Vielen von ihnen wurde die Geschäfts- und Lebensgrundlage entzogen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass jetzt schnell gehandelt wird“, betont Schuschnig.

Ab heute 17 Uhr geht es los

Um eine erste Abfederung für die besonders hart von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Unternehmer zu schaffen, wurden dafür in einem ersten Schritt vier Milliarden Euro bereitgestellt. „Ab heute 17.00 Uhr können die ersten, dringend notwendigen Unterstützungshilfen bereits in Anspruch genommen werden. Diese sofortige und unbürokratische Hilfe ist besonders jetzt entscheidend, um Existenzen zu sichern“, so der Kärntner Wirtschaftslandesrat.

Antragsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer (die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen), Erwerbstätige Gesellschafter (die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind), Neue Selbstständige (wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), Freie Dienstnehmer (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich). „Alleine in Kärnten wären nach ersten Schätzungen fast 20.000 Personen anspruchsberechtigt“, sagt Schuschnig.

,,Rasch Hilfe leisten”

Die Abwicklung erfolgt ab heute, Freitag, 17.00 Uhr mittels digitaler Antragsstellung bei der Wirtschaftskammer Kärnten bzw. hier. Schuschnig betont: „Es geht jetzt darum, rasch Hilfe zu leisten. Dafür muss die Antragstellung so unbürokratisch wie nur irgendwie möglich sein. Denn nur so kann das Geld zeitnah zu den Betroffenen kommen.“ Die ersten Sofortunterstützungen sollen schon ab nächster Woche ausbezahlt werden.

Der Wirtschaftslandesrat betont weiters, dass nach dieser Ersten Hilfe für die Existenz der Unternehmer nun zügig die Programme zur Absicherung der Wirtschaftsbetriebe folgen müssen. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen zum Wohle der Gesellschaft ihre Betriebe geschlossen halten und sehen sich derzeit mit großen Einbußen konfrontiert. Umso wichtiger ist es jetzt, ihnen unter die Armen zu greifen und das wirtschaftliche Überleben abzusichern“, sagt Schuschnig.

,,Ein wichtiger erster Schritt”

Diese Sofortmaßnahmen waren ein wichtiger erster Schritt, jedoch müssen weitere folgen, damit die Unternehmen selbst sicher durch diese Krise kommen. „Die Programme aus dem 38 Mrd.-Hilfspaket müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden“, fordert Schuschnig und ergänzt: „Die Kombination aus Sofortauszahlungen, Steuerstundungen, Kurzarbeit und Kreditgarantien ist die richtige. Jetzt müssen diese Hilfen rasch beim Unternehmer ankommen.“

Die wichtigsten Infos für Betriebe rund um Corona liefert die Hotline der WKK unter 05 90 90 4-808. Die Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung sowie die Unterlagen, die zur Beantragung der Förderung sind, findest du hier.