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Wirtschaft - Kärnten
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Konkursverfahren eröffnet

Golfanlage Velden Köstenberg ist insolvent

Velden – Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt bekannt, dass heute, 27. März, über das Vermögen der Golfanlagen Velden-Köstenberg Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde.

 2 Minuten Lesezeit (344 Wörter) | Änderung am 31.03.2020 - 07.46 Uhr

Über das Vermögen der Golfanlagen Velden-Köstenberg Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG wurde heute am Landesgericht Klagenfurt ein Konkursverfahren eröffnet. Die Verbindlichkeiten betragen rund 924.000 Euro. Es sind rund 35 Gläubiger und zwei Dienstnehmer von der Insolvenz betroffen. Die aktuell bestehenden Pachtverträge aller Grundeigentümer bleiben nach wie vor gültig, wie aus einem Schreiben der Grundeigentümer hervorgeht.

Mögliche Fortsetzung des Betriebs

Aus heutiger Sicht könne das Unternehmen der Schuldnerin mangels der notwendigen liquiden Mittel und infolge der COVID-bedingten öffentlich-rechtlichen Schließungs- Anordnung nicht fortgeführt werden. Ungeachtet dessen habe die Geschäftsführung gerade in den letzten Wochen alles unternommen, um die Voraussetzungen für eine mögliche Auffanglösung samt Fortbetrieb zu schaffen. Es wurden Gespräche mit Investoren bereits geführt. Die Hoffnung besteht auch darin, eine Lösung zwischen den Investoren und den Grundeigentümern zu finden. Die Verpächter unterstützen das Weiterbestehen der Golfanlage in Köstenberg, wie aus deren Schreiben hervorgeht.

Grundeigentümer stellen klar:

In einem Schreiben der Grundeigentümer heißt es: “Richtigzustellen ist hierbei die Tatsache, dass die aktuell bestehenden Pachtverträge aller Grundeigentümer nach wie vor gültig sind. Die neu vorgelegten Pachtverträge entsprechen eher einem Enteignungsvertrag und waren daher von der überwiegenden Mehrheit der Grundeigentümer nicht zu akzeptieren. Die genannten Pachtverträge wurden sowohl von der Landwirtschaftskammer als auch von unabhängigen Rechtsanwälten auf Richtigkeit überprüft und für nicht in Ordnung befunden. Eine Unterfertigung dieser war daher nicht indiziert und vertretbar. Die Verpächter haben in all der Zeit immer eine Aufrechterhaltung der Verträge und somit das Weiterbestehen der Golfanlage in Köstenberg angestrebt und unterstützt.” Es wird nochmals betont, dass die Ursache des Insolvenzverfahrens nicht durch die Grundeigentümer mitverschuldet wurde, da nach wie vor bestehende Pachtverträge mit einer längeren Laufzeit bestehen. “Viel mehr ist davon auszugehen, dass ein inadäquater Führungsstil der Golfanlage massive Schäden angerichtet hat und daher ausschlaggebend für die aktuell schlechte Lage ist.”

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