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Politik - Kärnten
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COVID-19-Situation führt zu Härtefällen:

Aufruf an Bund: “Bezugs­dauer für Arbeits­losen­geld ver­längern”

Kärnten – Während einerseits die Zahl der neuen Arbeitslosen dramatisch ansteigt, führt die aktuelle Pandemie-Situation auch zu Härtefällen unter Menschen, die bereits auf Arbeitssuche sind oder eine konkrete Anstellung in Aussicht hatten, die insbesondere im Handels- und Dienstleistungsbereich nunmehr nicht erfolgen können.

 1 Minuten Lesezeit (172 Wörter) | Änderung am 28.03.2020 - 15.32 Uhr

Auf diesen Umstand macht Kärntens Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am Samstag, dem 28. März 2020, aufmerksam. „An mich wurde konkret ein Fall einer jungen Alleinerzieherin herangetragen. Die Frau hatte bereits eine konkrete Arbeitsstelle im Dienstleistungsbereich in Aussicht, die nun nicht besetzt werden kann. Ab 1. April fällt die junge Frau, welche nur aufgrund der Pandemie noch AMS-Leistungen beziehen muss, in die Notstandshilfe, was für sie eine nochmalige bittere Reduktion ihres Einkommens bedeutet.“

Schaunig verweist auf Kärntner Wohnbeihilfe

Schaunig ruft den Bund dringend dazu auf, hier baldigst für eine unkomplizierte Lösung zu sorgen. „Rasch möglich wäre es, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in einem ersten Schritt um drei Monate zu verlängern. Das würde die Armutsgefährdung von Menschen, die bereits länger auf Arbeitssuche sind, verringern.“ Schaunig verweist auf die Kärntner Wohnbeihilfe, für die bereits in der letzten Regierungssitzung eine ähnliche Adaptierung vorgenommen wurde. „Wichtig ist, dass wirklich rasch gehandelt wird. Wir reden hier nicht von wenigen Einzelfällen, sondern Tausenden Menschen österreichweit.“